Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Krankenversicherung => Thema gestartet von: RalfM am 18. August 2018, 10:06

Titel: Freiwillige KV ausgesetzt - was passiert bei vorzeitiger Wiederkehr?
Beitrag von: RalfM am 18. August 2018, 10:06
Hallo liebe Mitweltreisende,

ich bin selbstständig, also freiwillig krankenversichert hier in Deutschland. Ich bin bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn ich auf Reise gehe, kündige ich die Versicherung und beantrage eine "Anwartschaft". Diese soll lt. Aussage der Krankenkasse (https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/ausland/anwartschaft-bei-auslandsaufenthalt-beantragen-2024506) dafür sorgen, dass ich nach meiner Rückkehr ohne erneute Prüfung wieder in die Versicherung aufgenommen werde. Das habe ich jetzt schon mehrmals gemacht, und es hat auch gut funktioniert Allerdings habe ich mich schon öfter gefragt, was eigentlich passiert, wenn ich im Ausland schwer krank werde und eine Behandlung in Deutschland erforderlich wird.

Wird mich dann die Krankenkasse in Deutschland auch wieder aufnehmen? Oder können sie das trotz Anwartschaft ablehnen? Schliesslich wäre meine Wiederaufnahme ja mit immensen Kosten für die KV verbunden, also könnte ich mir vorstellen, dass sie sich dann sträuben.

Meine Frage: kennt jemand die Paragraphen, die solche Fälle präzise regeln? Oder hat jemand mal die AGB für eine Anwartschaft gesehen?

Titel: Antw:Freiwillige KV ausgesetzt - was passiert bei vorzeitiger Wiederkehr?
Beitrag von: White Fox am 20. August 2018, 17:12
Also ich habe bei meiner PKV immer wieder mal eine Anwartschaft und niw Probleme bei der Rueckkehr gehabt. Die Anwartschaft ist ja dazu da damit sie dich danach wieder aufnehmen MUESSEN. Deine Krankenkasse sagt das j auch. Also keine Sorge.