Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Krankenversicherung => Thema gestartet von: Susu am 02. März 2017, 20:59

Titel: GKV: Wechsel in andere GKV möglich nach Rückkehr von Langzeitreise?
Beitrag von: Susu am 02. März 2017, 20:59
Hallo,

weiß hier jemand, ob man nach Rückkehr von einer Langzeitreise die GKV direkt wechseln kann mit Anmeldung beim Arbeitsamt oder "muss" man zunächst in seine alte GKV?

Mein Partner war vor unserer Reise bei der DAK und erwägt grundsätzlich einen Wechsel zur TK.
Der Sachbearbeiter bei der telefonischen TK-Auskunft sagte zwar was von "freier Versicherungswahl", war sich aber unsicher. Kennt jemand die Gesetzeslage?

Merci, Susu
Titel: Antw:GKV: Wechsel in andere GKV möglich nach Rückkehr von Langzeitreise?
Beitrag von: Trabbee am 03. März 2017, 07:28
Hallo,

du kannst dich frei entscheiden. Anmeldung erfolgt soweit ich weiß dann über die Arbeitsagentur bei Rückkehr. Einfach da die Wunsch-GKV angeben.

Titel: Antw:GKV: Wechsel in andere GKV möglich nach Rückkehr von Langzeitreise?
Beitrag von: karoshi am 03. März 2017, 08:52
Grundsätzlich besteht freie Versicherungswahl. Die Mitgliedschaft muss aber beantragt werden. Ich bin mir nicht sicher, unter welchen Bedingungen die TK den Antrag ablehnen darf. Das ist bei halbwegs jungen, halbwegs gesunden Menschen aber so gut wie ausgeschlossen.

Die GKV, die ihn gar nicht ablehnen darf, ist die DAK. Also sozusagen als Fallback.
Titel: Antw:GKV: Wechsel in andere GKV möglich nach Rückkehr von Langzeitreise?
Beitrag von: chaotin am 03. März 2017, 09:37
Hallo,
also tendenziell hat man freie Versicherungswahl, aber ich wurde letztes Jahr von der KV meiner Wahl abgelehnt. Ich musste mich für einen Monat selbst versichern, da ich vor der Reise in Österreich versichert war. Die KV zu der ich wollte, hatte mir erklärt, dass die Hanse Merkur - als meine Auslands-KV - die einzige Versicherung wär, die mich nehmen müsste. Dann hab ich meine an meine alte GKV gewendet, bei der ich 2012 versichert war und die haben mich direkt genommen. Ich glaub halt (wenn man länger nicht bei einer in Dtl gesetzlich versichert war), das nur deine letzte Versicherung dich aufnehmen muss und alle anderen können es tun und erst nach 1 Jahr hat man dann die freie Versicherungswahl.