Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Krankenversicherung => Thema gestartet von: Vivi am 19. Februar 2016, 06:12

Titel: 2 Monate Heimaturlaub ohne Krankenversicherung möglich?
Beitrag von: Vivi am 19. Februar 2016, 06:12
Hallo zusammen,

Ich hätte da eine Frage bezüglich (k)einer Krankenversicherung in Deutschland.
Ich bin bereits seit 22 Monaten unterwegs und bin bei der Hanse Merkur auslandskrankenversichert. Diese werde ich zum 27.4. (Ankunft in Dland) kündigen.
Am 7.7. werde ich aber wieder anfangen zu reisen (langzeit).

In meinen ca. 2 Monaten Heimaturlaub würde ich jedoch gerne ein paar generelle Arztbesuche machen (Zahnarzt, Frauenarzt etc.).
Kann mir jmd helfen wie ich hier am Besten vorgehen sollte ohne ein Vermögen loszuwerden?

Vielen Dank!!!
Vivi
Titel: Antw:2 Monate Heimaturlaub ohne Krankenversicherung möglich?
Beitrag von: karoshi am 19. Februar 2016, 10:39
Ganz einfach: melde Dich bei einer inländischen Krankenkasse an. Dazu bist Du gesetzlich sowieso verpflichtet. Im einfachsten Fall machst Du das bei Deiner letzten KK, die kann Dich nämlich nicht ablehnen.

LG, Karoshi
Titel: Antw:2 Monate Heimaturlaub ohne Krankenversicherung möglich?
Beitrag von: knappe am 19. Februar 2016, 12:08
Nach Auskunft meiner bisherigen Krankenkasse soll ich das bei einem Heimatbesuch, wie von Karoshi beschrieben, machen. Der Tagessatz liegt bei grob 5,40€, im Monat so 160/170€.
Klar ist das Geld, aber wenn du eh einige Artzbesuche machen willst (die du ohne Versicherung ja privat zahlen müsstest), bleiben unterm Strich keine Unsummen übrig.
Und für den Fall der Fälle eines Unfalls o.ä. während deines Heimaturlaubs bist du eben ordentlich versichert...
Titel: Antw:2 Monate Heimaturlaub ohne Krankenversicherung möglich?
Beitrag von: karoshi am 19. Februar 2016, 13:28
Es ist ja nicht so, dass man sich das aussuchen könnte. Die KV ist Pflicht. Wenn man nach der Reise wieder krankenversichert wird, prüft die Kasse die zurück liegenden Zeiträume. Versicherungspflichtige Zeiten klären die gesetzlichen Kassen untereinander, private Auslandsversicherungen muss man nachweisen. Und für alle Zeiten, die dann noch fehlen, zahlt man die Beiträge eben rückwirkend.