Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Thema gestartet von: jeggi am 14. April 2015, 00:00

Titel: Abgemeldetes Auto ohne Tüv am Hafen abholen
Beitrag von: jeggi am 14. April 2015, 00:00
Ich starte nächsten Monat mit meinem eigenen PKW in die USA. Nun möchte ich das Fahrzeug hier für die Zeit der Fahrt abmelden, bekomme aber die Info, dass wenn der Tüv während der Reise abläuft und ich das Fahrzeug nach dem Rücktransport nach Deutschland im Hafen nicht ohne die deutsche Zulassung ausgehändigt bekomme. Diese bekomme ich aber nicht ohne den Tüv Stempel. Ein Kurzzeitkennzeichen gibt es ebenfalls nicht mehr ohne Tüv. Also was tun?
Titel: Antw:Abgemeldetes Auto ohne Tüv am Hafen abholen
Beitrag von: Jens am 14. April 2015, 05:47
Das ist so nicht richtig! Seit 1.4. kannst du dann in der Stadt wo du ankommst ein Kurzzeitkennzeichen machen. ABER!! Du wirst nur in diesem Zulassungsbezirk TÜV machen können mit dem Fahrzeug.

Zitat
author=Stadt FrankfurtNeuregelungen zur Erteilung von Kurzzeitkennzeichen ab dem 1. April 2015

Ab dem 1. April 2015 wird das Kurzzeitkennzeichen nur noch fahrzeugbezogen für Probe- oder Überführungsfahrten ausgegeben. Das heißt, die Fahrzeugdaten werden von der Zulassungsbehörde und nicht mehr vom Halter/ von der Halterin in den Fahrzeugschein eingetragen.

Die Möglichkeit, mit Kurzzeitkennzeichen Prüfungsfahrten durchzuführen, gibt es nicht mehr.

Bei der Beantragung sind nun die Original-Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II oder COC-Papier), eine gültige Hauptuntersuchung (HU), und bei Nutzfahrzeugen zusätzlich die Sicherheitsprüfung (SP) für das betreffende Fahrzeug vorzulegen.

Der Antrag kann künftig nicht nur bei der Zulassungsbehörde des Wohnorts, sondern auch am aktuellen Standort des Fahrzeuges beantragt werden.

Entspricht das Fahrzeug keinem genehmigten Typ, bzw. hat es keine Einzelgenehmigung dürfen nur Fahrten durchgeführt werden, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Die Fahrten dürfen innerhalb von Frankfurt am Main oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk (Hochtaunuskreis, Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis, Kreis Offenbach, Stad Offenbach, Kreis Groß-Gerau, Main-Taunus-Kreis) durchgeführt werden.

Liegt der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung vor dem Ablauf des Kurzzeitkennzeichens, dürfen ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle innerhalb von Frankfurt am Main und zurück durchgeführt werden.

Wird dem Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt innerhalb von Frankfurt am Main oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden.

Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft werden, dürfen diese Fahrten nicht ausführen.

Kurzzeitkennzeichen werden für die Dauer von maximal 5 Tagen ausgegeben. Ihre Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Ebenso erfolgt bei der Zuteilung keine Vordatierung, d.h. sie sind ab dem Tag gültig, an dem sie ausgegeben werden.


Quelle: http://frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=703665&_ffmpar[_id_inhalt]=58128

Ist aber wirklich jetzt etwas umständlicher als früher!