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Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: kazarareta am 29. Dezember 2025, 19:35

Titel: Längere Auszeit nehmen und ALG1 verschieben – einige Fragen
Beitrag von: kazarareta am 29. Dezember 2025, 19:35
Ich plane, für drei Monate zur Erholung aus Deutschland in mein Heimatland zurückzukehren. Ich wurde unfreiwillig entlassen, daher gibt es keine Sperrzeit. Ich beabsichtige nicht, Deutschland dauerhaft zu verlassen und möchte diese Gelegenheit nutzen, um in meinem Heimatland zu sein und mich gleichzeitig online um Stellen zu bewerben. Ich werde meinen Lebensunterhalt während dieser drei Monate im Ausland selbst bestreiten und habe mich bereits bei meiner Krankenkasse nach einer Beitragsermäßigung für diesen Fall erkundigt.

Meine Fragen lauten:

* Muss ich den Antrag auf Arbeitslosengeld vor meinem ersten Tag der Arbeitslosigkeit einreichen, damit die Leistungen während meiner Abwesenheit berechnet werden können? Ich habe in einigen Foren gelesen, dass es besser ist, dies vor der Abmeldung zu tun, damit der Antrag bearbeitet wird.

* Muss ich mich persönlich abmelden? Oder reicht es, wenn ich mich bereits online arbeitslos gemeldet habe, eine Online-Mitteilung über meine Nichtverfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt zu senden?

* Wenn mein erster Tag der Arbeitslosigkeit der 1. Februar (Sonntag) ist und ich mich am 2. Februar abmelden möchte, ist das dann in Ordnung?

* Ich habe gelesen, dass ich bei der Abmeldung eine möglichst neutrale Notiz einreichen muss, in der lediglich erwähnt wird, dass ich mich vorübergehend abmelde. Stimmt das?
Titel: Antw:Längere Auszeit nehmen und ALG1 verschieben – einige Fragen
Beitrag von: karoshi am 29. Dezember 2025, 20:20
* Muss ich den Antrag auf Arbeitslosengeld vor meinem ersten Tag der Arbeitslosigkeit einreichen, damit die Leistungen während meiner Abwesenheit berechnet werden können? Ich habe in einigen Foren gelesen, dass es besser ist, dies vor der Abmeldung zu tun, damit der Antrag bearbeitet wird.
Grundsätzlich wäre es besser, den Antrag vorher einzureichen, und zwar aus zwei Gründen:

* Muss ich mich persönlich abmelden? Oder reicht es, wenn ich mich bereits online arbeitslos gemeldet habe, eine Online-Mitteilung über meine Nichtverfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt zu senden?
Schriftlich reicht auch, d. h. auch E-Mail oder Online-Formulare sind ok.

* Wenn mein erster Tag der Arbeitslosigkeit der 1. Februar (Sonntag) ist und ich mich am 2. Februar abmelden möchte, ist das dann in Ordnung?
Kurze Antwort: ja. Für den Bezug von ALG1 gibt es keine Unterscheidung zwischen Sonntagen und Werktagen, d. h. ein Leistungsbeginn an einem Sonntag ist ganz normal. Die Beantragung sollte spätestens am ersten Werktag nach Beginn der Arbeitslosigkeit erfolgen, denn dann gibt es rückwirkend ab dem Sonntag/Feiertag davor Geld, falls der schon in den Zeitraum der Arbeitslosigkeit fällt.

* Ich habe gelesen, dass ich bei der Abmeldung eine möglichst neutrale Notiz einreichen muss, in der lediglich erwähnt wird, dass ich mich vorübergehend abmelde. Stimmt das?
Es stimmt nicht, dass Du das musst. Aber Du machst damit ganz sicher nichts falsch.