Thema: Tollwut mal wieder  (Gelesen 13312 mal)

Bommel64

« Antwort #30 am: 14. Januar 2014, 12:36 »
Die TK kann ich wirklich uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Ratapeng

« Antwort #31 am: 14. Januar 2014, 12:46 »
Heute kam die Antwort.... ich zitiere
Zitat
Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Leistungen zur Verhütung von Krankheiten für einen Auslandsaufenthalt leider nicht übernommen werden. Solche Impfungen werden dem Eigenverantwortungsbereich der Versicherten zugerechnet und dürfen nicht erstattet werden.



sie wollen mir aber die Hebatitisimpfung im Nachhinein erstatten, wenn ich die Original Quittungen noch habe :(



Na also diese Antwort ist ja mal völlig eindeutig eiskalt gelogen.
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alexandersupertramp

« Antwort #32 am: 14. Januar 2014, 15:44 »
Hey,

also mein Problem ist, ich bin als Student noch über meine Eltern umsonst mitversichert :/
Ich kann theoretisch nur zur Barmer wechseln, wenn das überhaupt geht. Weil ich muss ja bei dem Elternteil versichert sein, welcher mehr verdient oder?


Wenn dann müssten meine Eltern ja auch Wechseln oder ich zahl 60 Euro im Monat falls ich mich alleine versichere -.-

Zitat

Na also diese Antwort ist ja mal völlig eindeutig eiskalt gelogen.

das dachte ich mir schon. Hast du einen Link der diese Aussage von der Krankenkasse widerlegt. Weil dann schick ich den zurück und mach nochmal Rambazamba.

Habt ihr sonst noch Tipps für mich?


Ich will keine 400 Euro für Impfungen plechen 


Danke und Grüße

Alexandersupertramp
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cocolino

« Antwort #33 am: 14. Januar 2014, 17:31 »
wenn du einen Link willst, der die Aussage widerlegt: siehe mein Link oben, einfach bei einer KK, die das anbieten die Internetseite aufrufen...

sonst noch hier:
http://www.fit-for-travel.de/erstattung-von-reiseimpfungen.thtml
http://crm.de/krankenkassen/kk_tabelle_kassen.htm

da sind übrigens auch AOK Kassen aufgeführt, die das übernehmen... sonst gleich mal die Eltern zum Wechsel anregen!

crazy_culture

« Antwort #34 am: 15. Januar 2014, 23:04 »
Du kannst Dir auch mal die Paragraphen
§ 20d Sozialgesetzbuch, Primäre Prävention durch Schutzimpfungen
§ 20 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes, Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
anschauen, vielleicht hilft das ja auch.

Ich bin kein Jurist, aber wenn ich das so lese finde ich ja nicht das das so gemeint ist, wie Sie dir geschrieben haben.
Zitat
Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Leistungen zur Verhütung von Krankheiten für einen Auslandsaufenthalt leider nicht übernommen werden.
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