Thema: Letzte dringende Frage zur Krankenkasse/Arbeitsamt  (Gelesen 1827 mal)

yourrulez

« am: 08. August 2013, 01:18 »
Hallo zusammen.

Ich habe folgende Situation:

Ich gehe am 20.8. auf Weltreise, bin seit dem 1.8. arbeitslos gemeldet, habe es in die Wege geleitet das ich gekündigt werde, also noch Anspruch auf ALG 1 für die 20 Tage da ich keine Sperrfrist bekommen habe, den Antrag habe ich vor einer Woche abgegeben, wird also gerade bearbeitet. Soweit so gut, alles ungefähr nach dem Plan, was die meisten einem optimal empfehlen wegen Ansprüchen nachher und noch das Geld für die 20 Tage kassieren. Eine Auslandskrankenversicherung habe ich ebenfalls schon beim ADAC. Wohnsitz bleibt Deutschland.
Allerdings bin ich jetzt irgendwie etwas ins schwimmen gekommen als ich mich hier nochmal durchgelesen habe, wie ich mich weiter im Detail verhalten soll.
Soweit ich das richtig gelesen habe wäre es optimal, wenn ich mich wegen dem Erhalt des ALG1 für die 20 Tage erst so spät wie möglich, also am besten am Tag meiner Abreise abmelde beim Amt per Änderungsmitteilung. Mit dem Tag stellt das Arbeitsamt ja dann die Zahlungen an meine Krankenkasse ein, also muss ich mich bei denen Abmelden, damit ich nicht aus eigener Tasche löhnen muss, was sich ziemlich unvorteilhaft auf mein Reisebudget auswirken würde. So wie ich gelesen habe, nehmen die meisten Krankenkasse (also wohl auch meine AOK) die Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum als Ersatz an und stellen meinen Vertrag auf Eis. Richtig soweit?
Jetzt meine geplanten Schritte:

Ich wollte morgen zur AOK hin, am besten nehme ich meinen abgeschlossenen Vertrag bei der ADAC mit als Beweis und kurz vor der Reise zum Arbeitsamt und die Änderungsmitteilung abgeben bzw. ich schicke sie per Post hin. In die Veränderungsmitteilung habe ich nun einfach einen Haken bei "sonstige Änderungen" gemacht und "Auslandsaufenthalt ab dem 20.08.2013 hingeschrieben mit einem Sternchen und unten in die Fußzeile "Bitte melden sie mich ab dem 20.08.2013 vom deutschen Arbeitsmarkt ab. Reichts das ist es zuviel? Ist der restliche Weg richtig oder habe ich was wichtiges Übersehen? Bitte um schnelle Hilfe, da mir etwas die Zeit wegläuft.

Tausend Dank!
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NRW

« Antwort #1 am: 08. August 2013, 08:03 »
Guten Morgen,

ich habe zum 31.08. selbst gekündigt. Am 15.09.13 gehts los.

Ich hatte mich bereits im Juli arbeitslos gemeldet zum 01.09., hatte dann ebenfalls noch im Juli ein Gespräch beim Arbeitsvermittler. Habe direkt mit offenen Karten gespielt und bereits dort die Veränderungsmitteilung abgegeben. Es war kein Problem, der Arbeitsvermittler wünschte mir viel Glück und sagte, dass er mir für die 2 Wochen dann auch keine Stellenvorschläge etc. zuschickt.

In deinem Fall würde ich warten bis dein Antrag auf ALG 1 bewilligt wurde und du diesen in Händen hälst. Ich habe ja sowieso eine Sperre aufgrund der Eigenkündigung, ich denke da ist es dem Amt/bzw. dem jeweiligen Sachbearbeiter egal. Nicht, dass bei dir plötzlich die Frage aufkommt, ob du an der Kündigung deines AG selbst Schuld trägst (Gefälligkeitskündigung aufgrund der Reise). Aber ob du dann am 20. oder bereits am 10. die Veränderungsmitteilung abgibst, spielt keine Rolle...

Auf der Veränderungsmitteilung würde ich einfach nur "Auslandsaufenthalt ab xx-xx-xx" angeben. Der Arbeitsagentur ist es egal. Abgemeldet ist abgemeldet. Und die Anspruchssicherung für 4 Jahre ist auch nicht daran gekoppelt, aus welchem Grund du dich abmeldest.

Die AOK würde ich anschreiben bzw. telefonisch einen persönlichen Termin vereinbaren. Ich war bei meiner Krankenkasse bei mir vor Ort, dort konnte man mir nicht helfen, bzw. kannte sich nicht 100 % damit aus. (kleine Filiale). Ich habe dann meine Anfrage schriftlich gestellt und erhilet eine Antwort. In meinem Fall musste ich nur die Auslands-KV-Police zuschicken...
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Tags: krankenkasse aok 
 

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