Thema: Last minute Wechsel Krankenkasse?  (Gelesen 3815 mal)

Kasidu

« am: 10. September 2012, 20:19 »
Hi zusammen,

ich hab's verpennt meine Krankenkasse rechtzeitig zu kündigen und die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse zu beantragen. Jetzt könnte ich nur noch zu Ende November kündigen. Meine Reise wird aber voraussichtlich am 10.12. starten. (Und mein Arbeitsverhältnis voraussichtlich zum 30.11. oder 15.12. enden.)

Weiß jemand von euch, ob so ein last minute Wechsel möglich ist bzw. ob die neue Krankenkasse da mitspielen wird?

Es geht mir nicht mal um die Erstattung der Impfkosten etc. (dafür wäre der Wechsel eh zu spät), aber ich möchte der alten Krankenkasse eigentlich auch nach meiner Reise nicht mehr angehören und ich hab so den Verdacht, dass die alte Krankenkasse sich auch im Punkt "Beitrage während der Reise" eher uneinsichtig zeigen wird... Aber im Zweifel bleib ich halt da und trete dann nach der Reise aus.

Bin für jede Meinung/ jeden Tipp dankbar.  :)

Viele Grüße!
Kasidu
0

Diggidi

« Antwort #1 am: 10. September 2012, 21:50 »
Wieso willst du denn während der Reise in Deutschland versichert sein?zu Ende November kündigen ist dich Super die restlichen 15 Tage bis du dann eh noch Rest versichert.oder meintest du was anderes?

Lg diggidi
0

Kasidu

« Antwort #2 am: 10. September 2012, 22:04 »
Hm... ich würde ggf. meinen Hauptwohnsitz zu meinen Eltern verlagern. Damit wäre ich ja in Deutschland verpflichtet weiter versichert zu sein.
0

Hias

« Antwort #3 am: 11. September 2012, 10:53 »
Verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Passt doch alles! Wieso bist du verpflichtet krankenversichert zu sein wenn du den Wohnort wechselst?
Du gehst auf Reisen ausserhalb Europas? Somit brauchst du die Krankenkasse hier nicht mehr (gesetzlich versichert!), kannst sie also, wenn du keine Einkünfte hast, getrost kündigen (privatversicherte müssen eine Anwartschaft abschließen), da du ja einen privaten Auslandsreisekrankenschutz abschließen solltest!
Wenn du am 10.12. deine Reise startest, so brauchst du, falls dein Arbeitsverhältnis zum 30.11. endet für diese 10 Tage eine Krankenversicherung. Dazu meldest du dich arbeitslos!
Endet dein Arbeitsverhältnis am 15.12. so musst du deine Krankenkasse zum 31.12. kündigen und auch nicht zum Arbeitsamt!
Wenn du dann zurück kommst suchst du dir eine neue Krankenversicherung!
Kommst du krank zurück und hast keine Möglichkeit eine neue Krankenversicherung abzuschließen, so muss dich die vorherige Krankenkasse wieder aufnehmen!
0

Diggidi

« Antwort #4 am: 11. September 2012, 13:06 »
Sag ich ja ;-) Und wie bereits geschrieben ist man noch einen Monat weiterversichert brauchst also keine neue für die zehn tage
0

gerhard4310

« Antwort #5 am: 11. September 2012, 14:16 »
Hm... ich würde ggf. meinen Hauptwohnsitz zu meinen Eltern verlagern. Damit wäre ich ja in Deutschland verpflichtet weiter versichert zu sein.


Ja dies ist richtig denn seid 1.4.2007 besteht Versicherungspflicht für gesetzlich Versicherungsnehmer und seid 1.1.2009 besteht diese Pflicht auch für Privatversicherte. Solange Du einen Wohnsitz in der BRD hast musst Du eine Krankenversicherung nachweisen können, eine ausländische Krankenversicherung wird nur dann anerkannt wenn Du auch einer Arbeit im Ausland nachgehst oder Rentner bist, ansonsten musst Du Dich in Deutschland versichern.
Solltest Du für einen Zeitraum keine Krankenversicherung haben musst Du für diesen Zeitraum ab dem Datum an dem Du wieder versichert bist rückwirkend die Beiträge bezahlen und dies kann sehr teuer werden. Dies gilt auch wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland für die Zeit der Reise aufgibt und für diese keine Krankenversicherung vorweisen kann. In wie weit hier eine Reisekrankenversicherung anerkannt wird kann ich nicht sagen.

Darum ist es zu überlegen ob man einfach seine Krankenversicherung kündigt.
0

gerhard4310

« Antwort #6 am: 11. September 2012, 14:21 »
Hier eine Link wo die Versicherungspflicht genau erklärt wird.

http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/krankenversicherungspflicht
0

froschi

« Antwort #7 am: 11. September 2012, 14:30 »
hi
weiß ja nicht bei welcher Versicherung du bist, aber bei meiner Reisepartnerin ist das ähnlich. Sie hat auch einen Hauptwohnsitz in D während der Reise; bei ihr geht es, dass sie die Vericherung als ruhend melden (in der Zeit muss sie auch nicht einen Beitrag zahlen) und sobald sie wieder da ist, muss sie halt wieder Beitrag zahlen.
greets
0

Hias

« Antwort #8 am: 11. September 2012, 16:25 »
hi
weiß ja nicht bei welcher Versicherung du bist, aber bei meiner Reisepartnerin ist das ähnlich. Sie hat auch einen Hauptwohnsitz in D während der Reise; bei ihr geht es, dass sie die Vericherung als ruhend melden (in der Zeit muss sie auch nicht einen Beitrag zahlen) und sobald sie wieder da ist, muss sie halt wieder Beitrag zahlen.
greets

genau so ist es bei mir auch!
Mir wurde allerdings von meiner Krankenversicherung eine Kündigungsbestätigung zugeschickt nachdem ich ihr meine Situation geschildert hatte! D.h. meine gesetzliche Krankenkasse ist zum Start meiner Reise definitiv gekündigt!!!!


Solange Du einen Wohnsitz in der BRD hast musst Du eine Krankenversicherung nachweisen können, eine ausländische Krankenversicherung wird nur dann anerkannt wenn Du auch einer Arbeit im Ausland nachgehst oder Rentner bist, ansonsten musst Du Dich in Deutschland versichern.
Solltest Du für einen Zeitraum keine Krankenversicherung haben musst Du für diesen Zeitraum ab dem Datum an dem Du wieder versichert bist rückwirkend die Beiträge bezahlen und dies kann sehr teuer werden.

Das ist mir neu! Habe ich noch nie gehört! Die Dame von der Versicherung hat definitiv gesagt, ich wäre nicht mehr versicherungspflichtig wenn ich in Deutschland keine Einkünfte beziehe und mich im europäischen Ausland aufhalte.
Wie sollen die den deinen Versicherungsbetrag in Deutschland berechnen wenn du keine Einkünfte beziehst????

Edit:
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung mehr als 400 Euro monatlich beträgt, aber die aktuelle Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) nicht übersteigt

http://www.finanztip.de/web/abc-der-krankenkassen/versicherungspflichtig.htm


0

Diggidi

« Antwort #9 am: 11. September 2012, 16:33 »
Habe die Info auch von meiner Versicherung, denn ich bin ja nur 4 monate weg und behalte meine wohnung u melde meinen wohnsitz nicht ab. in dem moment wo du keine arbeit mehr hast beziehst du ja auch keinen krankenkassenbezüge mehr (ausser den besagten restmonat) u wenn du deiner krankenkasse vorher die umstände schilderst kannst du diese ruhen lassen.
0

karoshi

« Antwort #10 am: 11. September 2012, 18:36 »
Solange Du einen Wohnsitz in der BRD hast musst Du eine Krankenversicherung nachweisen können, eine ausländische Krankenversicherung wird nur dann anerkannt wenn Du auch einer Arbeit im Ausland nachgehst oder Rentner bist, ansonsten musst Du Dich in Deutschland versichern.
Das haben wir hier im Forum doch schon gefühlte 1000 Mal widerlegt. Der korrekte Weg ist, eine Auslandskrankenversicherung für die Zeit der Reise abzuschließen und sich dann mit Versicherungsnachweis und Nachweis über den Auslandsaufenthalt (Tickets) bei der KK abzumelden. Probleme gibt das wenn überhaupt nur bei kurzen Reisen, weil dann der gewöhnliche Aufenthaltsort (der für die Versicherungspflicht ausschlaggebend ist, nicht der Wohnsitz) noch in der BRD sein wird.

Es gibt inzwischen genügend Erfahrungsberichte (auch hier im Forum) für die erfolgreiche Wiederanmeldung ohne Nachzahlung von fehlenden Versicherungszeiten.
0

Kasidu

« Antwort #11 am: 11. September 2012, 21:08 »
Ganz lieben Dank für all eure Kommentare!

Karoshi, vielleicht kannst du mir noch eine Frage beantworten  :-[

Der korrekte Weg ist, eine Auslandskrankenversicherung für die Zeit der Reise abzuschließen und sich dann mit Versicherungsnachweis und Nachweis über den Auslandsaufenthalt (Tickets) bei der KK abzumelden.

"Abmelden" im Sinne von "ich trete aus und nach der Reise wieder ein" oder im Sinne von "ich bin nicht da, kann deshalb keine Leistungen beziehen, bezahle deshalb keinen Beitrag und bin quasi passives Mitglied"?

Sorry, wenn das an anderer Stelle schon mal diskutiert wurde. Aber das ist mir noch unklar...  ???  Wäre phänomenal, wenn das noch jemand wüsste.

LG Kasidu
0

 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK