Thema: Müssen Postadresse und Wohnsitz identisch sein?  (Gelesen 2801 mal)

Carola

« am: 08. August 2012, 21:33 »
Komplizierte Wohnsituation:

Wir sind gerade im Zweifel, wie wir es mit unserem Wohnsitz machen sollen. Wir starten am 1. September 2012.

Eigentlich wollten wir uns bei der Verwandtschaft anmelden, die auch unsere Heimatbasis ist, und wohin auch der Nachsendeantrag geht. Die Wohnungen werden aufgelöst.

Ab 1. Januar haben wir aber schon einen Mietvertrag für unsere neue Wohnung, in der ein Bekannter von uns wohnt, der ca. im Februar auszieht. Wir kommen ca. im Juni zurück.

Können wir uns jetzt schon bei der neuen Adresse anmelden, auch wenn da noch jemand anders wohnt (das ist ganz auf dem Land, der Mensch von der Gemeinde könnte das Haus kennen und auch wissen, dass wir da noch nicht wirklich wohnen). Unsere Möbel sind zumindest schon mal im Keller.

Muss also die Postadresse mit dem Wohnsitz identisch sein oder ist das egal?
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karoshi

« Antwort #1 am: 09. August 2012, 14:02 »
Laut Gesetz muss der Wohnsitz da sein, wo der Lebensmittelpunkt ist. Während einer Weltreise ist der quasi undefiniert, also bewegt sich jeder, der sich nicht komplett abmelden will, in einer Grauzone.

Aus praktischen Gründen würde ich den Wohnsitz da anmelden, wo Post für Euch ankommt und ggf. auch gelesen/beantwortet werden kann. Behördenpost (z.B. Wahlbenachrichtigungen, Mikrozensus...) geht nämlich an die Meldeadresse, und wenn die Post als unzustellbar zurück geht, weckt man nur schlafende Hunde.

LG, Karoshi
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Carola

« Antwort #2 am: 09. August 2012, 14:41 »
Danke, das ist ein Argument!
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Tags: wohnsitz abmeldung 
 

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