Thema: Haftpflichtversicherung  (Gelesen 3881 mal)

Sony

« am: 05. Februar 2008, 21:17 »
Hallo

Zu Anfang muss ich anmerken, dass ich in der Schweiz wohne, aber vielleicht kann mir hier ja vielleicht doch jemand einen Tip geben.
Aktuell habe ich mir die Versicherungen vorgenommen. Hier speziell die Haftpflichtversicherung.
Da wir für 2 Jahre auf Reisen gehen wollen, planen wir uns abzumelden. Vor allem auch wg. der Freistellung vom Militärdienst (In der Schweiz muss jeder Mann jedes Jahr einmal für 3 Wochen zum Bund) und wg. den Steuern.
Unsere bisherige Versicherungsgesellschaft hat uns mitgeteilt, dass eine Versicherung bei ihnen nicht fortbestehen kann, wenn wir nicht in der Schweiz angemeldet sind. Hat da jemand ähnliche Erfahrungen oder kennt eine Versicherung, bei der das doch funktioniert?
Ist es möglich, in Deutschland ohne Anmeldung eine Haftpflichversicherung abzuschliessen (Ich habe noch die deutsche Staatsbürgerschaft)?

Grüsse
Sonja

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twoontour

« Antwort #1 am: 06. Februar 2008, 09:27 »
Hallo Sonja

Wir gehen für ein Jahr auf Reise und wohnen auch in der Schweiz. Genau aus dem Grund den du nennst - dass die meisten Versicherungen ohne festen Wohnsitz nicht abgeschlossen werden können - werden wir uns nicht abmelden:

> Krankenversicherung kannst du besser abschliessen wenn du in der Schweiz bist (> wir sind bei CSS mit dem Packet zeb top versichert, da bist du weltweit unbeschränkt versichert und auch Risikosportarten sind ohne Kürzungen drin)
> alle anderen Versicherungen wie z.B. VCS-Schutzbrief kannst du easy abschliessen (relativ günstig und viel Leistung!)
> Hausrat / Haftpflicht: kannst du nur abschliessen mit fixem Wohnort. Wir haben noch Möbel und können diese bei den Eltern einstellen. Wir werden darum während dem Reisejahr "theoretisch" bei den Eltern wohnen (die erledigen dann auch gleich unsere Post und Behördenkram). D.h. auch sowohl unsere Hausratversicherung als auch die Haftpflicht ist auf diese Adresse ausgestellt.
> Militär: kann man meines Wissens aufschieben lassen, wenn der Aufenthalt länger als 3 Monate dauert (es kann aber sein, dass nach der Dauer eines Jahres diese Militärsteuer bezahlt werden muss, wird aber zurückerstattet wenn der Dienst innerhalb einer gewissen Frist nachgeholt wird) > kannst du beim zuständigen Kommandant oder sicher auch bei einem allgemeinen Amt abklären
> AHV / Pensionskasse: meines Wissens unkomplizierter um die Lücken zu füllen wenn du immer in der Schweiz wohnst
> Steuern: du zahlst ja gar keine Steuern da kein Einkommen > im Gegenteil: du bekommst noch die Krankenkassen-Verbilligung (bei 0 Einkommen sind das ca. 2500 CHF pro Jahr und Person). Wenn ihr in der Mitte eines Jahres abreist, könnt ihr je nach Einkommen bis zu 3x davon profitieren.

Für uns persönlich war darum die Lösung mit der Adresse bei den Eltern die Beste. Habt ihr auch noch irgendwelche Möbel oder so? Wenn ja, könntet ihr ev. ähnlich vorgehen wie wir. Wir sind bei Mobiliar für Hausrat und Privathaftpflicht versichert, dabei ist übrigens auch Reisegepäck gegen einfachen Diebstahl und Verlust versichert (sogar Elektronik ist zum Neupreis bei einfachem Diebstahl versichert!).

Also, für uns ist das die beste Lösung. Wie das ist mit Versicherungen in Deutschland kann ich leider nicht sagen.

Grüsse
Yvonne
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Sony

« Antwort #2 am: 13. Februar 2008, 07:25 »
Hallo Yvonne

Vielen, vielen Dank für Deine Antwort. Damit hast Du zwar unser Vorhaben "uns abzumelden", zumindest bei mir, wieder völlig in Frage gestellt, aber nur so kann man sich wirklich mit der Materie beschäftigen und findet dann hoffentlich die für sich richtige Lösung.

Wenn ich das jetzt so höre, wäre es wirklich besser, wenn wir angemeldet blieben. Warum empfehlen denn dann alle immer bei einer Reise länger als 1 Jahr sich abzumelden. Bin jetzt etwas verwirrt.  ???

Hinsichtlich der Steuern muss ich noch anmerken, dass Du zwar kein Einkommen hast, aber trotzdem eine Erklärung abgeben musst. Das mit der Krankenkassen-Verbilligung ist mir neu. Wie definiert man denn CHF 0.00 Einkommen. Bezieht man sich da nur aufs Gehalt bzw. den mtl. Lohn oder sind das auch Zins- bzw. Mieteinnahmen?

Ich habe vorhin mal auf der Seite von der CSS nachgeschaut, das Packet zeb top aber nicht gefunden. Werde mal direkt da anrufen. Was ich aber noch auf einer aktuellen Reisehomepage gefunden habe: Diese Zusatzversicherungen gelten nur für 12 Monate. Um eine Verlängerung zu bewirken, muss man wieder zurück in die Schweiz. Hast Du da andere Infos?

Besten Dank für Deine Hilfe. Die Planung macht ja Spass, aber nicht die Formalitäten  ;)

LG
Sonja
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karoshi

« Antwort #3 am: 13. Februar 2008, 08:09 »
Hallo Sonja,

also ich empfehle hier auf dieser Website grundsätzlich nicht, sich ganz abzumelden. Wie Du gemerkt hast, hängt da nämlich ein bunter Strauß von Problemen dran, in erster Linie mit Versicherungen (aber auch in manchen Reiseländern kommt es nicht so gut an, wenn man keinen festen Wohnsitz hat).

Wenn die Schweiz solche Probleme macht (Wehrdienst/Steuererklärung), könnt hr Euch dann nicht einfach in Deutschland melden? (z.B. bei Freunden oder Familienangehörigen) Hier ist man nämlich ohne Einkommen nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings gehen bei mir ein paar Lampen an, wenn ich 'Zins- bzw. Mieteinnahmen' höre. Oder Ihr sucht Euch für die Zeit der Reise einen Steuerberater, der mit entsprechender Vollmacht alles regelt.

Wegen der Krankenversicherung: in den meisten Fällen ist es günstiger, die bestehende Versicherung nicht weiter laufen zu lassen, sondern eine spezielle Auslandskrankenversicherung abzuschließen (ggf. mit Anwartschaft bei der alten Versicherung, um den Tarif zu behalten).
Bei einer Reisedauer über 1 Jahr gibt es auch noch die Hürde, dass viele Reisekrankenversicherungen nicht so lange abgeschlossen werden können. Ausnahmen, die ich kenne, sind in Deutschland der ADAC und weltweit World Nomads. Beide erlauben zwar auch nur 1 Jahr, können aber verlängert werden: ADAC bis max. 2 Jahre, WN theoretisch unbeschränkt (bis zur Altersgrenze von 65 Jahren).

LG, Karoshi
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twoontour

« Antwort #4 am: 13. Februar 2008, 13:38 »
Hallo Sonja

Zu unserer Krankenversicherung bei der CSS:

ZEB TOP ist eine Kombination aus der Zoom-Versicherung und Spital20 (bis zum 30. Lebensjahr > danach Spital 30 Versicherung). Es gibt keine Beschränkung von einem Jahr im Ausland, weil es sich nicht um eine klassische "nur Ausland"-Versicherung handelt.

Mit dieser Kombination haben wir folgendes gedeckt:
- Spital allgemein unbeschränkt plus bei Wunsch Upgrade auf privat / halbprivat (bis max. 30'000 CHF)
- Behandlung von Notfällen im Ausland unbeschränkt
- Behandlungen die wahlweise im Ausland stattfinden bis 30'000 CHF
- Heilungskosten ohne Kürzung bei Unfall infolge aussergewöhnlicher Gefahren und Wagnissen (Bungeejumping, Tiefseetauchen, etc.)
- und fürs Ausland noch wichtig: Heimschaffung bis 250'000 CHF, Suchaktionen weltweit unbeschränkt
- zusätzlich haben wir noch eine Heilungskostenversicherung für Unfall halbprivat / privat weltweit (kostet nur 5 CHF pro Monat)

Betreffend Unfall gibt es aber nicht nur das Thema Heilungskosten sondern auch Rente z.B. bei Tod oder Invalidität durch Unfall: Das solltet ihr bei einem längeren Aufenthalt genauer anschauen. Diese wird in Abhängigkeit vom letzten Einkommen bestimmt. Wenn man arbeitet und dann verreist / arbeitslos wird etc. kann meine eine sog. Abredeversicherung machen für ca. 20 CHF/Monat und kriegt dann im Falle eines Unfalls auch eine Rente basierend auf dem früheren Einkommen für die ersten zwei Jahre (wenn man das nicht hat weil kein Einkommen, bekommt man die ersten zwei keine Rente und erst ab dem dritten Jahr etwas von der IV). Diese Abredeversicherung ist aber nur für max. 6 oder 7 Monate nach dem letzten Arbeitstag möglich. D.h. eventuell könntet ihr euch überlegen ob ihr eine solche Versicherung bei Invalidität durch Unfall abschliesst, ist dann aber ziemlich teuer. Weil wir "nur" ein Jahr weg sind machen wir das die ersten 6 oder 7 Monate mit der Abredeversicherung und danach ohne - auf gut Glück.


Zum Thema Steuern:
Massgebend für die Berechnung der Steuern ist immer das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen. Das steuerbare Einkommen setzt sich sowohl durch Einnahme aus Arbeitstätigkeit als auch aus Mieteinnahmen etc. zusammen. Die Prämienverbilligung der Krankenkasse bekommst du wenn du ein tiefes oder kein steuerbares Einkommen und steuerbares Vermögen hast. Die Bestimmungen ab wann du eine Prämienverbilligung bekommst sind aber glaube ich von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Versuchs mal auf der Website der AHV-Zweigstelle deines Kantons unter dem Stichwort Prämienverbilligung Krankenkassen. Bei uns im Kanton Luzern hats auf der Website ein Formular wo du deine Verbilligung ausrechnen kannst (dazu musst du das steuerbare Einkommen und Vermögen wissen).

Wir machen das mit der Steuererklärung so: vorbereiten (da wir unsere Einkommen und Vermögen ja genau kennen) und im voraus ausrechnen und einzahlen. Dann einem Familienmitglied die Vollmacht geben um die Erklärung zum richtigen Zeitpunkt einzureichen. Meines Wissens kannst du auch eine Stundung verlangen, dass die Steuererklärung bis 1 oder 2 Jahre später einreichen kannst. Du wirst dann vermutlich aber aufgrund des letzten Einkommens / Vermögens veranlagt und später korrigiert. Am besten fragst du das mal bei deiner Wohngemeinde an. Als Alternative zum Familienmitglied kannst du wie von Karoshi vorgeschlagen einen Steuerberater nehmen (es gibt solche die machen einfache Steuererklärungen für 200-300 CHF).


Zum Militärdienst
Man kann einen Auslandurlaub beantragen, wenn man länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland ist.
http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/dienstleistende/urlaub.html


Ich würde es mir an eurer Stelle genau überlegen ob ihr euch in der Schweiz abmelden und in Deutschland anmeldet wollt, das gibt vermutlich einen ziemlichen Behördenkram (zudem vergiss nicht nicht Lücken bei AHV/Pensionskasse). Ausser ihr wollt nach der Reise eh in Deutschland leben, dann kommts ja nicht drauf an wann ihr euch ummeldet. Am besten fragst du beide Varianten mal bei verschiedenen Behörden an und machst dir eine Übersicht mit Vor- und Nachteilen.

Liebe Grüsse
Yvonne





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Sony

« Antwort #5 am: 13. Februar 2008, 21:08 »
@ karoshi

Ersteinmal vielen Dank auch für Deine Mail.
Auf vielen Reisehompages habe ich gelesen, dass die sich alle bzw. die meisten abgemeldet haben, wenn es eine Reise >1 Jahr. Daher haben wir uns erst in diese Richtung erkundigt. Die Krankenversicherung beim ADAC oder World Nomades wäre auch unsere erste Wahl gewesen. Allerdings sind diese keine Alternativen mehr, wenn wir in der Schweiz angemeldet bleiben, da in der Schweiz dann eine obligatorische Grundversicherung bestehen muss. Jetzt heisst es die günstigste raussuchen.

Wieder Rückanmelden in Deutschland ist für uns eher keine Alternative: Mein Freund ist Schweizer und das wären noch mal zusätzlich viele Formalitäten. Ausserdem wollen wir nach der Reise wieder in die Schweiz. Aber vielen Dank für den Tip.

@Yvonne

Wow, tausend Dank für diese Infos. Das klingt genau nachdem ich gesucht habe. Habe vorhin mal die CSS nach einem Angebot angemailt. Dann habe ich auch noch die Xundheit gefunden, die wohl auch so etwas ähnliches anbietet. Mal schauen, was die dazu sagen. Halte Dich auf dem Laufenden, vielleicht ist diese ja noch günstiger.

Hinsichtlich Unfall muss ich mich noch mal reinhängen. Durch die sehr wahrscheinliche Änderung, dass wir uns doch nicht abmelden, sind meine bisherigen Infos ja teilweise wieder hinfällig. Aber das macht nichts, wir haben noch ein Bisschen Zeit.

Noch einen schönen Abend.
LG  Sonja
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