Thema: Flug gecancelt, wer kennt sich aus mit den Entschädigungen usw.  (Gelesen 22335 mal)

Travelini

« Antwort #30 am: 08. September 2012, 11:24 »
Hallo ihr Lieben,

Sehe gerade das Thema hier und wollte nur kurz sagen, dass Flightright (www.flightright.de) auch Eure Entschädigungsforderungen durchsetzt und das, soweit ich weiß, ohne Bearbeitungsgebühr (nur Provision im Erfolgsfall). Der Transparenz zuliebe sei gesagt:
1) Ich musste es selbst Gott sei Dank noch nicht nutzen
2) Ein Freund von mir arbeitet dort und es gibt noch weitere Unternehmen,die ähnliches machen - macht euch also euer eigenes Bild ;)

LG,
Travelini
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Stecki

« Antwort #31 am: 25. Oktober 2012, 16:48 »
Nach 2 Mails, 2 Anrufen und 1 eingeschriebenen Brief innert 2 Monaten in denen ich rein gar nix von American Airlines gehört habe kam heute ein Gutschein über 1'200 USD als Entschädigung für 30 Stunden Verspätung. Kämpfen lohnt sich!

Das war übrigens viel mehr als mir eigentlich zugestanden hätte. Obs eine Reaktion auf dieses Urteil war?

http://www.exbir.de/reise-magazin/9312-urteil-europaeischer-gerichtshof-bestaetigt-ausgleichzahlungen-bei-verspaetungen.html
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gerhard4310

« Antwort #32 am: 27. Oktober 2012, 02:11 »

Gutschein über 1'200 USD als Entschädigung für 30 Stunden Verspätung. Kämpfen lohnt sich!


Gutscheine musst Du nicht annehmen außer Du willst es selber - Du hast ein Recht auf Barauszahlung der Entschädigung. Ein Gutschein kommt der Airline immer billiger als ein Auszahlung. Auch dazu wurden schon einige Urteile gesprochen. In Deinem Fall ist aber die Summe auf dem Gutschein sehr hoch wo ich diesen auf jeden Fall behalten würde ;)
Da hast Glück gehabt denn von einer europäischen Fluglinie hättest Du niemals soviel bekommen.

Im übrigen sind die Entschädigungssummen gsetzlich genau vorgegeben - nur die Airlines wollen davon nichts wissen.
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Stecki

« Antwort #33 am: 27. Oktober 2012, 02:19 »
Ich weiss, 600 Euro in bar hätte ich zugute gehabt. Nur will ich im Februar nach Peru und da kostet der Flug (mit AA) ziemlich genau 1'200 USD.
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Maxx

« Antwort #34 am: 21. November 2012, 15:25 »
ärgerlich wenn sowas passiert. ich habe einen ganz interessanten artikel gefunden, vielleicht hilft er dir weiter http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.fluggastrechte-gilt-das-gesetz-schon-am-gate-oder-erst-vor-gericht.cdbb606a-c121-48d8-ad7c-e0877e689d95.html
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roadrunner

« Antwort #35 am: 22. November 2012, 20:58 »
Ich hatte einmal solch ein Problem mit Easy Jet als sie meinen Flug Rom-Berlin gecancelt haben. Wir waren ein oder zwei Tage vorher am Flughafen weil wir uns nuch wegen anderer Dinge erkundigen wollten und haben moch gefragt ob miut dem Flug alles in Ordnung ist. Ja hieß es. Als wir Fliegen wollten war er dann wohl schon seit Tagen gecancelt. Ich hatte extra die Tel.Nr. vom Büro hinterlassen und der Kollege damals hätte mir bescheid gegeben wenn ein Anruf gekommen wäre...aber nüschts...

Seis drum, einen Tag später sind wir von Pisa geflogen, das da noch ein Flug geht wussten wir über einen Freund in Berlin. Hotline EasyJet 20 min wartezeit und am Abend wo der Flu gestrichen wurde, wurden wir pünktlich zum Ende der Hotline aus der Leitung geschmissen. Irgendwann gelang uns eine Umbuchung aber auf den Kosten für das Zugticket Rom-Pisa und das teurere für die andere Zugfahrt daheim sind wir sitzen geblieben.

Wir haben es zwar auch Versucht unser Recht geltend zu machen aber ohne Anwalt haben wir aufgegeben. ("Bedingungen für den Luftfrachtführer" oder so ähnlich beschreiben die Schadensersatzansprüche und Bedingungen für so was) Soviel Stress war uns das 80 Eu Ticket nicht Wert und der Wert der Resie wäre im Eimer gewesen.
Wie gesagt ein sehr billiges Ticket also was solls...
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Leeson

« Antwort #36 am: 23. November 2012, 11:19 »
Weiss jemand ob die 1-Monats Frist auch bei Flugverspaetungen anwendung findet? Hatte nach einer Verspaetung von 15 Stunden gleich im Anschluss Bschwerde per E-Mail eingelegt(ohne Unterschrift). Daraus ist ein ungefaehr ein Monat andauernder E-Mailwechsel enstanden. Dannach wurden aber alle meine E-Mails ignoriert. Im nach hinein habe ich das Gefuehl einfach einen Monat hingehalten wurden zu sein. Selbst mein Schreiben danach, dass ich auf deren Angebot eingehe nur den halben Fluspreis erstatten zu bekommen und im Gegezug auf alle weitern Forderungen verzichte, wurden nicht reagiert. Deren letzte Antwort ist jetzt ueber einen weiteren Monat her. Seit dem Flug sind gut 2 Monate vergangen. Ist es zu spaet um mit der Sache mal bei einem Anwalt vorbei zu gucken. Da es um ein Langstreckenflug war geht es um 600 Euro.
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roadrunner

« Antwort #37 am: 23. November 2012, 12:01 »
Hallo Leeson,

das mit der Einmonatsfrist kann ich dir nicht beantworten. Allerdings hast du ja per email Kontakt gehabt bzw, Beschwerde eingereicht. Auch wenn es immer noch schwieriger ist bei deutschen Gerichten Internet Beweise anzuführen als reales Schriftgut würde ich dir Raten es zu nutzen.
Eine Airline nutzt Heute exzesiv das Internet für Informationen, Hotline und Buchungen, ich denke es ist dann schwer sich dann gerade wenn es unbequem wird da rauszuwinden das alles schriftlich sein muss.
Druck den emailverkehr (komplett!) zetlich geordnet aus und füge ihn einer schriftlichen Beschwerde per Einschreiben bei. Bei 600Eu parallel auch an die Flugaufsicht und droh der Airline gleich mit einem Anwalt.
Ich würde bei der Summe aber eher gleich einen Anwalt einschalten, die Beratung kostet dich sicher nicht zuviel.

Grüße
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Stecki

« Antwort #38 am: 23. November 2012, 17:07 »
Wenn es eine Frist gibt dann ist die bestimmt nicht nur 1 Monat.

Ich hatte mit EasyJet mal ein ähnliches Problem, und da haben sie mir die Mehrkosten umgehen erstattet nachdem ich das Bahnticket per Einschreiben nach Luton geschickt habe. Per E-Mail oder Telefon brauchst Du gar nicht erst anfragen.
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serenity

« Antwort #39 am: 23. November 2012, 17:17 »

was du mit der 1-Monatsfrist meinst, sind die Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht, z.B. bei Reisemängeln.

Für Ansprüche wegen Flugverspätungen/-ausfällen gilt das jedoch NICHT! Das hat der BGH in einem Urteil vom Dezember 2009 entschieden http://reise-recht-wiki.de/BGH-Ausschlussfrist-Monatsfrist-Reiserecht-europaeisches-Flugrecht-Fluggastrechte-Fluggastansprueche.html und dieses Urteil wurde auch vom EUGH bestätigt!

Ich würde dir empfehlen, zunächst einmal mit dem EU-Beschwerdeformular http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/air/doc/complain_form/eu_complaint_form_de.pdf (unbedingt vom ausgefüllten Formular eine Kopie für dich machen und behalten!!!) nochmals Beschwerde einzulegen und zwar per Einschreiben mit Rückschein. In einem Begleitschreiben solltest du außerdem eine Frist für die Regulierung setzen, ca.  2-3 Wochen. Gleich androhen, dass du dich nach erfolglosem Verstreichen der Frist direkt an die Flugaufsichtsbehörde wenden wirst. Mehr Infos auch hier http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm

Falls dir das alles zu viel ist, kannst du auch eine der Gesellschaften einschalten, die das alles für dich regeln, z.B. EUclaim oder Fairplane - allerdings kassieren die bis zu 20% der Entschädigung!
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ristan

Hallo ihr Lieben,

Sehe gerade das Thema hier und wollte nur kurz sagen, dass Flightright (www.flightright.de) auch Eure Entschädigungsforderungen durchsetzt und das, soweit ich weiß, ohne Bearbeitungsgebühr (nur Provision im Erfolgsfall). Der Transparenz zuliebe sei gesagt:
1) Ich musste es selbst Gott sei Dank noch nicht nutzen
2) Ein Freund von mir arbeitet dort und es gibt noch weitere Unternehmen,die ähnliches machen - macht euch also euer eigenes Bild ;)

LG,
Travelini

Hi, also mit flightright wäre ich ein bisschen vorsichtig. Habe neulich erst wieder eine Diskussion bei http://flugrechte.eu/index.php?qa=36&qa_1=welche-geb%C3%BChren-muss-man-bei-flightright-zahlen mitgelesen, dass sie sehr hohe Gebühren verlangen, obwohl sie ständig Werbung mit "Kostenlos" machen. Sie sollen sogar viel mehr Gebühren verlangen, wie ein normaler Rechtsanwalt.
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Stecki

Wer weiss dass er im Recht ist und ihm eine Entschädigung zusteht braucht solche Seiten nicht. Man muss halt etwas hartnäckig sein. Ich habe auch fast 2 Monate gekämpft aber em Ende 1'200 USD bekommen.
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Stecki

« Antwort #42 am: 29. August 2013, 17:37 »
Verband: Neuregelung geht zu Gunsten der Airlinebranche

Die geplante Neuregelung der Fluggastrechte in Europa wird nach Ansicht von Kritikern zulasten der Passagiere gehen. Bei Verspätungen von Flügen bekämen sie seltener eine Entschädigung. Außerdem könnten Fluggesellschaften dann häufiger als bisher mit Hinweis auf «außergewöhnliche Umstände» eine Ausgleichszahlung verweigern, bemängelte der europäische Fahrgast-Dachverband European Passengers' Federation (EPF) am Donnerstag.

«Setzen sich die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung mit ihren Änderungen durch, gehen rund 72 Prozent der Passagiere, die derzeit Entschädigungen fordern können, künftig leer aus», sagte EPF-Vorstandsmitglied Josef Schneider in Berlin. Die neuen Fluggastrechte können frühestens im nächsten Jahr in Kraft treten. Das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten müssen dem im März vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen. Das seit 2004 geltende Recht soll damit ergänzt werden.

Neu ist etwa, dass die EU-weiten Garantien nicht nur für Direktflüge, sondern auch für Anschlussflüge gelten sollen. Wer mit mehr als fünf Stunden Verspätung am endgültigen Ziel ankommt, erhält Entschädigung von bis zu 600 Euro. Zudem darf ein Kunde auch dann seinen Rückflug nutzen, wenn er den Hinflug verfallen ließ.

Die EPF hält die von der EU-Kommission vorgeschlagene Unterscheidung von inner- und außereuropäischen Flügen und die neuen Verspätungsregeln für problematisch. So hätten Passagiere derzeit bereits nach drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung, nach den EU-Plänen künftig erst nach fünf Stunden. Bei Langstreckenflügen über das EU-Gebiet hinaus sollen Airlines sogar erst nach neun bis zwölf Stunden zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sein.

Besonders kritisch beurteilt die EPF geplante Ausnahmen. So sollen künftig technische Defekte an Flugzeugen als «außergewöhnliche Umstände» gelten. Sie wären dann ein Grund, keinen Ausgleich zahlen zu müssen. Bislang gehören sie zum normalen Betriebsrisiko einer Fluggesellschaft.
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Stecki

« Antwort #43 am: 13. Dezember 2013, 15:25 »
Hatte heute wieder mal einen gecancelten bzw. massiv verspäteten Flug von Saigon nach Hanoi mit Jetstar Pacific. Statt um 13:15 sollte es erst um 17:10 losgehen. Der frühere Flug um 11:50 sei angeblich bereits ausgebucht.

Als man mich mit einem Meal Voucher abspeisen wollte habe ich dem Angestellten ganz höflich aber direkt erklärt dass ich meine Rechte kenne und er mich jetzt schnurstracks auf den Vietnam Airlines-Flug umbuchen werde. Und siehe da, schon war ein Platz im früheren Flug frei und da das Gate schon geschlossen war wurde ich persönlich zum Flieger gefahren.

Ob ich mit einem Billigflieger in Vietnam diesbezüglich überhaupt Rechte gehabt hätte weiss ich übrigens auch nicht.  ;D
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Reisefreak

« Antwort #44 am: 03. Februar 2017, 03:50 »
Ich hatte die Erfahrung mit Eurowings gemacht das ich von Barcelona nach Muc 6 Stunden Verspätung hatte. Ich habe darauf hin Experten für Fluggastrechte EDIT: Kommerziellen Link entfernt. LG Karoshi eingeschaltet die mir eine Rückerstattung der Reisekosten, bzw. einen Schadensersatz ermöglicht haben. Ich hatte dann damit relativ wenig Stress oder gar etwas zu tun. Ich habe denen meine Daten und Flugdaten gegeben und die haben sich um alles gekümmert. Das war gut, da ich bis dahin nur bedingt Ahnung von Fluggastrechten hatte.
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