Thema: Abmeldung KV (Techniker)  (Gelesen 24824 mal)

querweltein

« am: 29. Januar 2011, 23:47 »
Moin,

nach einem Telefonat mit jemandem von der Techniker herrscht mal wieder Verwirrung.
Nach dessen Auskunft müsse man die KV kündigen, ein einfaches Abmelden sei nicht möglich.
Das steht irgendwie im Gegensatz zu bisherigen Infos.

Kann jemand für die TK sagen wie es nun wirklich ist? Wo muss man sich hinwenden bei denen um jemanen mit Ahnung ran zu haben?
Oder schreibt man denen einfach einen Brief mit ner Kopie der Reise-KV? Aber den muß ja auch möglichst jemand kompetentes bearbeiten...

Wär super wenn jemand da mal Klarheit schaffen kann wie es momentan aussieht - gerne auch nur speziell zur TK.

Gruß
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nanni

« Antwort #1 am: 30. Januar 2011, 01:18 »
Hallo querweltein,

meiner Erfahrung nach ist Kompetenz auf diesem Gebiet Mangelware und du brauchst gute Nerven, wenn du mit der TK in Kontakt bist.. so ging's zumindest mir (allerdings zum wiederholten Male) .. :(

Erster Tipp: mach alles nur noch schriftlich - an irgendwelche "Zusagen" und "Informationen" kann sich später ohnehin niemand mehr erinnern. Hatte auch Kontakt über die Hotline gesucht, weil ich dachte, es könnte evtl schneller erledigt sein, aber das wurde nichts.. Auch ne Möglichkeit: schriftliche Bestätigungen über erteilte Info am Telefon einfordern?! Ich war nur sieben Wochen weg, aber das Chaos hat weitere drei gedauert - und dann hab ich es beendet, als ich am Telefon entsprechend böse war.

Wie lange bist du denn unterwegs? Ich nehme mal an mehrere Wochen/Monate/ein Jahr oder länger?! Du musst dich quasi abmelden bei denen - ich hab zumindest von der TK die Aussage, dass KV "ruhen lassen" nicht möglich sei. Also: abmelden. Wenn du länger als sechs Wochen unterwegs sein wirst, benötigst du, damit die dich dann auch wieder aufnehmen, eine Bestätigung über deine Auslandskrankenversicherung und damit den Nachweis, dass du "gleichwertig" im Ausland versichert warst wie hier in Deutschland. Das ganze Procedere fängst du aber am besten schon an, bevor du wiederkommst, ich war nämlich ganze drei Wochen mal ohne Krankenversicherung.. zweiter Tipp: Heimatbasis mit einbeziehen, damit die ein evtl vorbereitetes Schreiben losschicken ;)

Wundere dich nicht, wenn dir in fünf Mails fünf verschiedene Personen/Ansprechpartner/Sachbearbeiter zurückschreiben werden und dann doch keiner nen Plan hat, was der andere zuvor schon geklärt hat oder nicht.. ich weiß allerdings nicht, ob das TK-speziell ist.. also immer schön hartnäckig bleiben!! Vielleicht hat ja der ein oder andere auch positive Erfahrungen gemacht....
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querweltein

« Antwort #2 am: 30. Januar 2011, 11:42 »
Moin,

wen ruhen lassen nicht geht - ist dann abmelden das gleiche wie kündigen?
Kann man seine gesetzliche KV einfach so kündigen?

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karoshi

« Antwort #3 am: 30. Januar 2011, 15:35 »
In diesem Fall ist abmelden = kündigen.

"Einfach so" geht das nur dann, wenn Du auch Deinen Wohnsitz in Deutschland abmeldest (eher nicht zu empfehlen). Ansonsten unter den oben von Nanni beschriebenen Voraussetzungen (Nachweis über Auslandsaufenthalt (=Ticket) und Auslandskrankenversicherung für denselben Zeitraum).

LG, Karoshi
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querweltein

« Antwort #4 am: 30. Januar 2011, 18:26 »
Ok, das heißt also zusammenfassend:

ich wende mich schriftlich an meine KV, und sende denen mit Ticket und Nachweis der Auslands-KV die Info, mich abzumelden (zu kündigen). Und hoffe dann auf verständige Sachbearbeiter.

Sollte man das schon frühzeitig machen? Braucht man vor Abreise ein Bestätigungsschreiben, dh muß die KV das genehmigen, oder reicht die boße Informierung der KV durch uns?
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querweltein

« Antwort #5 am: 20. April 2011, 09:36 »
Moin,

so, wir haben jetzt ja die Tickets, und die Auslands-KV ist auch abgeschlossen. Btw - bekommt man von der Hanse Merkur eigentlich gar keine schriftlichen Unterlagen, oder dauert das nur etwas?

Wir würden uns jetzt das Kündigungsformular von der TK Homepage runterladen, und das dann mit Ticketkopie und KV Kopie an die TK schicken. Und gleich dazu schreiben das wir dann in einem Jahr wieder in die TK wollen.

Hat dazu jemand noch eine Anmerkung, bzw einen Kontakt mit dem er/sie das schon durch hat und der sich damit auskennt?

Gruß
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Niels

« Antwort #6 am: 20. April 2011, 10:27 »
Ich war damals (und jetzt wieder) auch bei der TK und hatte eine Hanse-Merkur Auslandskkv. Von der Hanse-Merkur habe ich direkt online ein pdf mit allen Informationen bekommen.

Die Abmeldung / Kündigung bei der TK lief bei mir absolut problemlos, auch nachdem mir die TK kurz zuvor sämtliche Impfungen bezahlt hatte. Ich hatte dort allerdings weder Ticket noch sonstige Unterlagen eingereicht, sondern lediglich den Auslandsaufenthalt angesprochen mit Ziel am Ende dieser Zeit wieder in die TK eintreten zu wollen. Dies lief ebenfalls problemlos

Wichtig ist für eine spätere Wiederaufnahme der Versicherung einen Nachweis zu haben um die Zeit im Ausland belegen zu können, sonst werden massive Nachzahlungen aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur KKV in Deutschland fällig.


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querweltein

« Antwort #7 am: 20. April 2011, 10:46 »
Zitat
Die Abmeldung / Kündigung bei der TK lief bei mir absolut problemlos, auch nachdem mir die TK kurz zuvor sämtliche Impfungen bezahlt hatte. Ich hatte dort allerdings weder Ticket noch sonstige Unterlagen eingereicht, sondern lediglich den Auslandsaufenthalt angesprochen mit Ziel am Ende dieser Zeit wieder in die TK eintreten zu wollen. Dies lief ebenfalls problemlos

Hattest du das übers Formular gemacht oder dich einfach per email abgemeldet?


Zitat
Wichtig ist für eine spätere Wiederaufnahme der Versicherung einen Nachweis zu haben um die Zeit im Ausland belegen zu können, sonst werden massive Nachzahlungen aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur KKV in Deutschland fällig

Reichen da Tickets bzw Einreisestempel im Pass?

Ganz korrekt ist das ganze ja nicht, da wir ja alle (denke ich mal) in D gemeldet bleiben ...
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weltentdecker

« Antwort #8 am: 20. April 2011, 11:33 »
Ganz korrekt ist das ganze ja nicht, da wir ja alle (denke ich mal) in D gemeldet bleiben ...

Soweit ich weiß, kommt es aber doch auf den "gewöhnlichen Aufenthaltsort" an und nicht ob man in D gemeldet ist oder nicht. Und der Aufenthaltsort ist ja definitiv nicht in D.
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Niels

« Antwort #9 am: 20. April 2011, 12:22 »
Ich habe der Techniker damals einfach einen formlosen Brief an "meinen" Sachbearbeiter geschickt.

Den Nachweis über die Zeit im Ausland habe ich mittels meiner Auslandskkv-Police von der Hanse-Merkur nachgewiesen. Gab keinerlei Beanstandung, wurde sofort akzeptiert und ich auch direkt wieder aufgenommen.

Ohne jetzt Fachexperte zu sein würde ich Weltentdecker zustimmen,  was die allg. Problematik betrifft.
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querweltein

« Antwort #10 am: 20. April 2011, 18:57 »
Zitat
Soweit ich weiß, kommt es aber doch auf den "gewöhnlichen Aufenthaltsort" an und nicht ob man in D gemeldet ist oder nicht. Und der Aufenthaltsort ist ja definitiv nicht in D.

Naja, ich glaube es ist so: wenn ich nicht in D wohne muß ich mich abmelden, dann brauch ich auch keine KV. Wenn ich in D gemeldet bin wohne ich auch hier, und brauche eine KV. :)

Egal, scheint ja zu klappen.

Nochmal eine Frage: Auf dem Kündigungsschreiben was ich grad runtergeladen hab steht noch nicht mal ein Grund drauf, das ist super Standard und Formlos. Sollte ich denn dann überhaupt was von Weltreise erwähnen???
Oder wundern die sich irgendwann warum sich die neue KV nicht bei denen meldet? Man will ja keine schlafenden Hunde wecken...
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Niels

« Antwort #11 am: 20. April 2011, 19:16 »
Ich war während meiner Weltreise in D. gemeldet, habe meine Weltreise in der Kündigung mit einem Halbsatz erwähnt und absolut keine Probleme gehabt.

Entweder ich hatte Glück mit meinem Sachbearbeiter, oder Du machst dir zuviele Gedanken ;-)
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Reisekerl

« Antwort #12 am: 20. April 2011, 22:54 »
Blöde Frage, aber warum sollte man der KV davon überhaupt was sagen?
Bringt es was, also spart man sich die Gebühren? Oder ist es einfach illegal es nicht zu machen? Ich denke mir nur, die würden das ja eh nicht merken und wie sollen sie einem denn beweisen, ob man jetzt schon seit 4 Monaten reist oder erst seit 2 Wochen.
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sommerjogurth

« Antwort #13 am: 20. April 2011, 23:32 »
ja aber wenn du nicht arbeitest und auch nicht für den arbeitsmarkt zur Verfügugn steht, dann musst du doch die Beiträge selber zahlen. Dann übernimmt kein (Arbeits-)Amt oder Arbeitgeber irgendwelche Anteile. Also muss man sich bei der KV abmelden/kündigen oder man bezahlt jede Mengebeiträge.

Oder hab ich jetzt deine Frage falsch verstanden ???
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Martini

« Antwort #14 am: 21. April 2011, 00:03 »
Ich bin momentan für acht Monate auf Reise und war vorher auch bei der TK versichert und ich muss sagen, es lief alles total entspannt. Ich habe denen lediglich formlos mitgeteilt, dass ich die nächsten acht Monate nicht in Deutschland bin und mich demzufolge bei ihnen hiermit abmelde und danach selbstverständlich wieder zu ihnen zurück kommen werde. Deren einzige Reaktion war eine Antwort mit dem Inhalt: Schöne Reise und sie freuen sich, mich danach wieder begrüssen zu dürfen.

Was die anderen Fragen angeht, so gebe ich hier mal meine Laienmeinung wieder, wie ich das ganze mit den gesetzlichen Krankenkassen bisher verstanden habe.
In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Versicherungspflichtig sind alle Menschen, welche ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Ist man also für einen längeren Zeitraum im Ausland, ist es egal, ob man eine Auslandskrankenversicherung hat oder nicht,  da man nicht mehr Versicherungspflichtig ist. Und bezahlt demzufolge natürlich auch keine Gebühren  :).
Hat man wieder seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland und wird damit wieder Versicherungspflichtig, muss dich die "alte" Krankenkasse wieder aufnehmen. Eine Anwartschaft in diesem Zusammenhang ergibt keinen Sinn.
Ob man nun in der Zeit der Abwesenheit nun in Deutschland noch gemeldet ist oder nicht mehr, macht keinerlei Unterschied. Lediglich in Hinsicht auf die Auslandskrankenversicherung macht es einen Unterschied: Ich wollte mich damals komplett Abmelden, weil ich es einfach cool fand, habe dies aber nicht getan, da die liebe Hanse-Merkur in ihrem Vertrag stehen hat, dass dieser nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland gilt. Wichtig: Nicht "Ständiger Wohnsitz", sondern lediglich "Wohnsitz". Eine Auslandskrankenversicherung, welche als Bedingung hat, dass man seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, ergibt ja auch keinen Sinn :-)

Ps @ Reisekerl: Natürlich geht es nur um das liebe Geld. Wenn du dich nämlich nicht Abmeldest bei deiner Krankenkasse, wissen sie ja nicht das du nicht da bist und wollen jeden Monat ihren Beitrag haben. Dies würde in meinem Fall knapp über 300€ jeden Monat sein, welche ich lieber hier in Chile verbrauche, als sie meiner alten Krankenkasse zu zahlen, welche hier eh keine Leistung erbringt, also für nix und wieder nix.
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