Thema: 4 Monate zwischen Jobende und Abreise: wie vor AA handhaben?  (Gelesen 5360 mal)

KKerstin

Hallo zusammen,

bei mir wird es bald auch auf Weltreise gehen  :P ;D ::). Die Zeit zwischen Arbeitsende und Antritt der Reise bereitet mir aber Unbehagen. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Kurz zu meinen Rahmenbedingungen:

- Im Moment Vollzeit berufstätig. Vetrag läuft im Oktober '17 aus
- Weltreise auf unbestimmte Zeit (>12 monate) ab März '18 geplant

Es gibt viele Beispiele wie das mit kurzzeitiger Arbeitslosigkeit vor der Abreise ist (1 Tag bis max. 4 Wochen; arbeitslos melden, dann abmelden wobei der Anspruch damit auf 4 jahre gesichert ist). Wie aber verhält sich das wenn man noch 4 Monate im Lande ist?

Die mir bekannten Optionen sind:

1. arbeitssuchend und arbeitslos melden, sich vermittlungswillig zeigen und ALG1 bekommen bis man einen Job bekommt. Das heißt dann aber dass man irgendeinen Job machen muss? In dieser recht beschränkten Zeit den Traumjob anzufangen macht doch eigentlich keinen Sinn? (Geht hier auch über die AA einen Teilzeitjob vermittelt zu bekommen?)

2. Für den Übergang ab Oktober schon vor Arbeitslosmeldung einen Job annehmen. Könnte mir zum Beispiel gut einen Teilzeitjob vorstellen um mich über Wasser zu halten bis es los geht, und Sozialversichert zu sein. Dann arbeitslos melden nach diesem Teilzeitjob, bevor es auf Weltreise geht, um eben den Anspruch auf ALG1 für 4 Jahre zu sichern.
Allerdings: Wird das ALG1 nicht aus den durchschnittlichen Gehältern der letzten 12 Monate berechnet? Würde das dann heißen dass das ALG1 durch dieses Intermezzo mit Teilzeitjob dann angepasst wird? Könnte dann wohl schon ins Gewicht fallen, oder?

3.....? Gibt es die Möglichkeit 4 Monate zu sagen ich will nix und ich brauch nix, und nach der Weltreise trotzdem noch ALG1 zu bekommen?

Gibt es hier vielleicht jemanden der Erfahrungen oder Ideen dazu hat?

Danke schonmal und viele Grüße

Kerstin
0

dirtsA

Ich kann zwar direkt zu deinen Fragen nichts sagen, aber eine Gegenfrage stellen ;)
Warum willst du denn 4 Monate warten, bis du losziehst? Die Zeit ist doch "verschwendet" in der Heimat (auch die Ausgaben die du daheim hast während die keine Einnahmen mehr hast), wenn du schon auf der Reise unterwegs sein könntest? Nachdem du ja dann keinen Job mehr haben wollen würdest, wäre dir doch auch langweilig oder nicht? Mal etwas provokant gefragt ;)
Oder gibt es private Gründe dafür?
0

Worldonabudget

Hallo Kerstin,

1) Wichtig ist, dass du dich bei auslaufendem Arbeitsvertrag spätestens drei Monate vor Ablauf arbeitssuchend meldest, damit du keine Sperrzeit riskierst. Dabei kannst du direkt sagen, dass du dem Arbeitsmarkt nur bis Anfang März 2018 zur Verfügung stehst und du daher eine befristete Stelle suchst. Natürlich musst du dann eine geeignete Stelle auch annehmen! Wenn du übrigens nur nach einer Teilzeitstelle suchst und dies auch kommunizierst, wird dein ALG I entsprechend anteilig berechnet (Beschäftigungsumfang*ALG I; z.B. 0,5*ALG I bei 50 %).

2) Das ist natürlich eine Möglichkeit, aber wirkt sich, wie du schon richtig geschrieben hast, negativ auf die Höhe deines ALG I aus.

3) Klar, kannst du das machen, aber dann musst du bei Meldung bei der Agentur für Arbeit 360 Tage innerhalb der letzten zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Könnte je nach Dauer der Weltreise problematisch sein.
0

n_rtw

Ich war drei Monate zu Hause zwischen Arbeit und Reise. Ich habe von Anfang an (mein erster Termin war direkt am 1. Tag der Arbeitslosigkeit, vorher nur online Arbeitssuchend gemeldet) dem Arbeitsamt gesagt, ab wann ich weg bin, dass ich aber bis dahin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und somit eine bis zu meiner Abreise befristete Beschäftigung annehmen könnte. Aber die Dame vom Arbeitsamt meinte auch, dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass da was käme. Das kommt natürlich etwas auf deinen Job an. Aber wenn du eh auch arbeiten könntest, würde ich das Risiko eingehen. Noch Teilzeit zwischendrin zu arbeiten wär ja eher ungünstig, sowohl für die spätere Berechnung des Arbeitslosengeldes als auch, da du ja sowieso ausreichend Tage arbeitslos sein musst, um genügend Zeit zu haben, auch deinen Anspruch klären zu lassen, wenn du mehr als 12 Monate wegwillst, das hat bei mir allein zwei Monate Zeit gekostet, eh ich alle Unterlagen vom Arbeitgeber hatte. Da du länger als 12 Monate weg sein willst, ist gar nix tun auch keine gute Idee. Du musst ja zumindest den Anspruch feststellen lassen und dazu musst du ja arbeitslos sein.
0

KKerstin

Also erstmal danke an alle für die Antworten. Super dass ich mich hier anmelden kann und gleich ernsthafte Antworten bekomme. Ist nicht immer selbstverständlich!

@ dirtsA
Ja da hast Du recht, ich kann deinen Einwand verstehen. Sind tatsächlich private Gründe weshalb ich noch nicht los kann. Langweilig wäre mir aber sicher nicht, es gibt viel zu tun  :D Optimal fände ich persönlich schon zu arbeiten, aber eben nebenher noch Zeit zu haben die Reise vorzubereiten, liegengebliebenes zu bereinigen etc.

@Worldonabudget
zu 1) Macht Sinn

zu 2) Nach deinen / Euren Kommentaren hab ich nochmal einiges Gegoogelt und etwas gefunden das mir Hoffnung macht. Der sogenannte "Bestandesschutz". Kurz rauskopiert (1.Treffer wenn Bestandesschutz und ALG gegoogelt):

Bestandschutz beim Arbeitslosengeld bedeutet für Sie, dass Sie die Arbeitslosigkeit auch durch eine schlechter bezahlte, neue Beschäftigung beenden können, ohne dass sich die Höhe Ihres Arbeitslosengelds im Fall einer erneuten Arbeitslosigkeit entsprechend verringern würde.

Heißt also dass das ALG durch einen schlechter bezahlten Job als man vorher hatte nicht unbedingt weniger werden muss. Soweit ich das sehe sollte das funktionieren. Wichtig scheint zu sein dass das nur 2 Jahre rückwirkend gilt.
Kennt das jemand, diesen Bestandesschutz? Hört sich an wie aus dem Reservat  :)

zu 3) Macht auch Sinn. Dann müsste man auch selbst KV (RV, PV?) zahlen oder?

@n_rtw

Danke für deine Einschätzung, macht mir Mut in diese Richtung zu gehen. Den Punkt mit der Berechnung verstehe ich (siehe auch oben), aber wieso muss ich ausreichend Tage arbeitslos sein um meinen Anspruch klären zu lassen? Es gibt soviele Blogs und Reisende die erzählen dass sie 3 Tage nach Kündigung geflogen sind. Das heißt 3 Monate vorher arbeitssuchend gemeldet, dann mindestens 1 Tag arbeitslos gewesen, um sich dann wieder abzumelden (=Anspruch für 4 Jahre gesichert) und loszufliegen. Hab mir das so gedacht dass dieses ganze Prozedere der Feststelung dann schon in den 3 Monaten der "arbeitssuchend-Meldung" passiert. Sobald man dann arbeitslos wird nach diesen 3 Monaten sollte das geregelt sein, oder?


0

karoshi

zu 2) Nach deinen / Euren Kommentaren hab ich nochmal einiges Gegoogelt und etwas gefunden das mir Hoffnung macht. Der sogenannte "Bestandesschutz". Kurz rauskopiert (1.Treffer wenn Bestandesschutz und ALG gegoogelt):

Bestandschutz beim Arbeitslosengeld bedeutet für Sie, dass Sie die Arbeitslosigkeit auch durch eine schlechter bezahlte, neue Beschäftigung beenden können, ohne dass sich die Höhe Ihres Arbeitslosengelds im Fall einer erneuten Arbeitslosigkeit entsprechend verringern würde.

Heißt also dass das ALG durch einen schlechter bezahlten Job als man vorher hatte nicht unbedingt weniger werden muss. Soweit ich das sehe sollte das funktionieren. Wichtig scheint zu sein dass das nur 2 Jahre rückwirkend gilt.
Kennt das jemand, diesen Bestandesschutz? Hört sich an wie aus dem Reservat  :)

Da musst Du zwei Fälle unterscheiden:

  • Ein einmal (nach Dauer und Höhe) festgestellter Leistungsanspruch bleibt Dir bis zu 4 Jahre nach seiner Entstehung erhalten, wenn die Arbeitslosigkeit zwischenzeitlich unterbrochen wird, z.B. durch die Reise und/oder einen schlechter (bzw. vielleicht sogar besser) bezahlten Job. In diesem Fall bekommst Du bei einer erneuten Arbeitslosmeldung genau so viel Geld, wie ursprünglich mal bewilligt wurde. Erst wenn (nach einjähriger Beschäftigung) ein neuer Anspruch entsteht, wird auch die Höhe des ALG neu berechnet. Wenn Du Dich also zum Ende Deines befristeten Vertrgags arbeitslos meldest und der Anspruch festgestellt ist, kannst Du in den 4 Monaten bis zur Reise irgendeinen beliebigen Job machen, ohne dass sich das auf die Höhe Deiner Bezüge nach der Reise auswirkt.
  • Anders ist es, wenn Deine Ansprüche nach dem befristeten Vertrag noch nicht festgestellt wurden, z.B. weil Du gleich im Anschluss schon wieder einen neuen Arbeitsvertrag hast und Dich deshalb nicht arbeitslos melden kontest. In diesem Fall kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu Einbußen kommen, die bei Dir aber voraussichtlich nicht vorliegen. Der relevante Paragraf ist §150 SGB3. Für Dich interessant ist Satz 2 Nummer 5 (Kurzfassung: Teilzeitjobs werden bei der Berechnung der Anspruchshöhe nicht berücksichtigt, wenn vorher Vollzeit gearbeitet wurde). Konkret heißt das für Dich: Wenn Du bis Oktober im alten Job arbeitest, anschließend 4 Monate einen Teilzeitjob machst und Dich danach arbeitslos meldest, berechnet sich die Anspruchshöhe ausschließlich aus dem Gehalt im jetzigen Job, und zwar im Zeitraum 03/2017-10/2017.
    Der Vollständigkeit halber, auch wenn es für Dich nicht relevant ist: Nach §150 SGB3 Satz 3 wird der Bemessungsrahmen unter bestimmten Bedingungen auf 2 Jahre verlängert, z.B. wenn die Teilzeit länger als ein halbes Jahr dauert oder es wegen Gehaltseinbußen "unbillig hart" wäre, von den letzten 12 Monaten auszugehen. Ich vermute, daher kommen die von Dir erwähnten zwei Jahre.
Wie immer ohne Gewähr. Ich bin weder Sozialversicherungsfachmann noch Rechtsanwalt. Am besten lässt Du Dir das so noch mal von der Arbeitsagentur bestätigen.

LG, Karoshi
0

dirtsA

Und eine Vertragsverlängerung in deinem jetzigen Job ist auf gar keinen Fall eine Option? Projekt beendet und kein Bedarf mehr? Naja, darüber hast du dir bestimmt schon als erstes Gedanken gemacht, also nehme ich mal an, dass es hier keine Option (auch nicht Wechsel in andere Abteilung oder so) gibt. Wollte es aber nicht ungefragt lassen, weil es natürlich die einfachste Option wäre ;)
0

n_rtw

Na für die Feststellung des Anspruchs muss man ja -
so mein Verständnis, und so habe ich es gehandhabt, weil ich drei Jahre weg wollte und dann auch weg war - alle Unterlagen zur Berechnung des Anspruchs (Höhe und Dauer der bewilligten Leistung) einreichen. Mein damaliger Arbeitgeber hat diese Unterlagen erst einen Monat nach Arbeitsende final ausgefüllt wegen Feststellung Resturlaub etc. Danach erst konnte ich also alles einreichen und den Anspruch feststellen lassen. Wenn dein Arbeitgeber die notwendigen Unterlagen schon vorher ausfüllen kann - was bei einem eh befristeten Arbeitsverhältnis sicher einfacher ist, als bei Eigenkündigung-, geht das sicher auch alles vor der eigentlichen Arbeitslosigkeit. Dann kann man natürlich gleich los. Ging bei mir aber definitiv nicht. Abgesehen davon fand ich es toll, die Zeit der Arbeitslosigkeit für Freunde und Familie und Sport auch mal unter der Woche zu nutzen, was in meinem Job auch schlecht ging. Und mein Leben ganz in Ruhe aufzuräumen und einzulagern.
0

karoshi

Kerstin ist nach dem Ende des Vertrags doch noch noch 4 Monate hier, das sollte also auch bei einem trägen Arbeitgeber reichen. Entscheidend für das Eintreten des von mir genannten ersten Falls ist nur, dass nicht sofort ein Anschlussvertrag vorliegt, sonst wäre sie ja erst mal nicht arbeitslos. Wenn aber zwischen erstem und zweitem Arbeitsverhältnis eine Lücke ist (oder Kerstin gar keinen neuen Vertrag hat), dann ist der Ablauf wie folgt:

  • Rechtzeitig vor Ende des ersten Vertrags arbeitssuchend melden.
  • Spätestens am 1. November arbeitslos melden (und gegebenenfalls gleich zum Beginn des zweiten Arbeitsverhältnisses wieder abmelden).
  • Der alte Arbeitgeber füllt irgendwann alle Formulare aus.
  • Die Arbeitsagentur stellt (ggf. rückwirkend) zum 1. November den Anspruch fest und zahlt für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit Leistungen.
  • Wenn Kerstin sich nicht sowieso schon wegen des neuen Jobs abgemeldet hatte, meldet sie sich zum Beginn der Reise ab.
Ich sehe da eigentlich gar kein Problem.
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK