Thema: Krankenversicherung, freiwillig versichert, keine Nachversicherung  (Gelesen 3058 mal)

cocosnooze

Liebes Forum, liebe Reise-Experten,

ich habe folgende, skurrile Situation.

Ich bin Angestellter und verdiene momentan über der Jahresarbeitsentgeltgrenze/Versicherungspflichtgrenze. Deshalb bin ich freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse (pronova BKK).

Mein Arbeitsverhältnis endet am 30.09. Die Weltreise beginnt am 07.10.
Weil ich pflichtversichert bin gibt es nicht die Nachversicherungspflicht wie sie Pflichtversicherten zusteht.
Ich habe selbst gekündigt und das Arbeitsamt hat mir eine 3 monatige Sperre verordnet. Damit zahlen Sie erst nach einem Monat KV Beiträge. Ich müsste als vom 01.10 bis 07.10. meine Beiträge selbst zahlen.
So weit so gut. Wie kann das ablaufen?

Meine Krankenkasse sagt mir nun, dass ich nur zum Monatsende kündigen kann und nicht zum 06.10. Stimmt das eurer Meinung nach?

Was sind meine Optionen?
- nicht versichert sein für 6 Tage. Darf das? Was ist bei Rückkehr (erstmal Arbeitslosigkeit geplant)? Macht die KV das überhaupt mit und erlaubt mir die Kündigung zum 30.09., wenn anderweitiger Versicherungsschutz ja erst am 07.10. besteht?
- die Reisekrankenversicherung schon für 01.10. abschließen und das Land eher verlassen (schräger Move)
- KV erst zum 31.10. kündigen. Dann muss ich einen Monat zahlen, um nur 6 Tage zu nutzen. Welcher Beitragssatz würde hier überhaupt gelten? Bin ja arbeitslos und einkommenslos.

Wie seht ihr das? Übersehe ich eine Option bzw. mache die Sache komplizierter als es ist.

Ich freue mich sehr über eure Hilfe, muss noch diese Woche die Kündigung einreichen bei der KV.

Danke sehr!
Matthias











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n_rtw

Der Monatsbeitrag liegt, wenn du nichts verdienst, bei ca 150€.

Den Betrag selbst zahlen, ist sehr einfach per Überweisung möglich. Die Krankenkasse sagt dir schon wie. Ich habe mich damals (auch freiwillig versichert in gesetzlicher Versicherung) aktiv bei denen gemeldet, damit ich den Beitrag bezahlen kann, bevor ich verreise. Sonst lassen sie sich halt schon viel Zeit.

Ob man nur zum Monatsende kuendigen kann, weiss ich nicht. Musst du auch selbst wissen, ob du dich für die 6 Tage dann versichern willst.

Mit einer Auslandskrankenversicherung ab 1.10. wuerdest du zumindest halb den Regelungen entsprechen, ob du nun schon früher fährst oder nicht. Meine Krankenkasse hat bei meiner Rückkehr (auch Arbeitslosigkeit und Anmeldung über das Arbeitsamt) jedoch neben der Kopie der Auslandskrankenversicherung auch angefragt, von wann bis wann ich auf Reisen war. Nachweise wurden zwar nicht verlangt, aber ich hätte da ungern lügen wollen.

Mit früher wegfahren, passt ja ggf auch schlecht, je nachdem was du schon gebucht hast und was ggf noch zu tun ist daheim. Da würd ich dann als Idee mal den Vorschlag eines Kurzausflugs mit Bus/ Bahn (zwecks Ticket) ins benachbarte Ausland am ersten Tag der Arbeitslosigkeit machen - und damit dein offizieller Reisebeginn.
Je nachdem was du für ne Auslandskrankenversicherung hast, hast du ja auch Heimaturlaub drin, mit dem du dann die paar Tage bis zum 7. abdeckst - hier aber genau die Versicherungsbedingungen lesen. Damit entsprächst du wieder allen Regeln ohne die 150€ zu zahlen.

Aber vielleicht weiss ja jemand noch, ob man wirklich immer nur monatlich Beiträge zahlt oder es auch Tageweise geht. Dann sparst du dir das ganze Gedankenchaos.
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cocosnooze

Danke für die ausführliche Antwort! Das hat schonmal geholfen zu hören, dass es im schlimmsten Fall nur 150 € wären.

Interessante Idee mit dem Bus/Bahn Ticket am ersten Tag!

Dazu habe ich noch eine Frage bzw. Idee.
Angenommen, meine KV akzeptiert die Kündigung zum 30.09., auch wenn die Auslandskrankenversicherung erst am 07.10. losginge (so ist sie nämlich momentan gebucht, müsste sonst die Police noch umändern lassen).
Wenn ich jetzt tatsächlich schon am 01.10. los reise und dann nach einem Jahr wieder komme; dann würde ja rückwirkend für die 6 Tage keine Versicherungspflicht bestanden haben, weil "der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt" wurde, und zwar ab 01.10 für mehr als 6 Monate. Damit könnte die KV eigentlich auch keine Beiträge nachfordern. Ich muss dann lediglich damit leben, dass ich in der Tat 6 Tage nicht versichert bin. Würdest du dem zustimmen?


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cocosnooze

Hm, in dem Szenario (am 01.10. schon zu fahren) stehe ich dem Arbeitsmarkt natürlich nicht mehr zur Verfügung und damit geht der Plan mit der Sperrfrist nicht auf. Der Trip ins Nachbarland mit Ticket wäre dann nur dazu da die KV vom Reisebeginn zu überzeugen. Ganz sauber ist diese Lösung also leider nicht.
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n_rtw

Stimmt, das mit dem Arbeitsamt ist so eine Geschichte. Es kann ja tatsaechlich auch sein, dass du da direkt am 1. Tag der Arbeitslosigkeit einen Termin hast.

Wenn es so einfach waere mit laenger als 6 Monate weg und dann sagt die Krankenkasse hier nix bei der Rückmeldung, dann gäbe es ja gar kein Problem, die gibt es doch aber... Da musst du  wohl mindestens mal den Wohnsitz abmelden. Und ob das reicht, da musst du noch mal nachlesen. Aber wenn du ab 1.10. reist, dann wuerde ich auch die Police aendern lassen. Das sollte nun eigentlich kein Problem sein.
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cocosnooze

Ich habe jetzt noch weiter recherchiert. Laut Spitzenverband der Krankenkassen gilt:

Erfüllt eine private Auslandskrankenversicherung die Voraussetzungen einer anderweitigen Absicherung
im Krankheitsfall, endet die Mitgliedschaft der nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versicherungspflichtigen
gemäß § 190 Abs. 13 Satz 1 Nr. 1 SGB V mit Ablauf des Vortages, an dem ein
anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird. Die freiwilligen Mitglieder
können unter dieser Voraussetzung ihre Mitgliedschaft in der GKV unter Einhaltung der
gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Sofern bereits während der Kündigungsfrist der Auslandsaufenthalt
beginnt, kann für die Zeit bis zur Beendigung der Mitgliedschaft unter den Voraussetzungen
des § 240 Abs. 4a SGB V eine sog. beitragsrechtliche Anwartschaftsversicherung
abgeschlossen werden.


Daraus schließe ich, dass ich einfach zum 31.10. kündige, anteilig fur 6 Tage den Mindestbeitrag (ca. 170 €/Monat) zahle und für den Rest des Monats anteilig den Anwartschaftsbeitrag. Die Anwartschaft endet dann auch am 31.10. und ab da fallen dann keine Beiträge mehr an.

Habe diese Lösung der Krankenkasse vorgestellt, und die Mitarbeiterin die heute am Telefon war, konnte das bestätigen. Jetzt hoffe ich, dass das auch so glatt geht.
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n_rtw

Lass es dir am besten schriftlich geben.
Nur aus Interesse: wieviele Euronen wären denn die Anwartschaftsversicherung für die 24 Tage?
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catalina

Nimm doch für den ganzen Monat die Anwartschaft. Die ist günstiger als der Mindestbeitrag und du kommst damit raus.

Ob das mit dem Mindestbeitrag im ersten Monat klappt bin ich mir nicht sicher, ich glaub es war so, dass pflichtversicherte ggf. einen Monat nachversicherung geschenkt kriegen und freiwillige den vollen Maximalbetrag zahlen müssen.
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n_rtw

Nein, Freiwillige zahlen nach Einkommen, auch im ersten Monat nach der Arbeit, und wenn das bei Null liegt, den Minimalbeitrag. Das ist bei mir auch so gewesen.
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