Thema: Ausreise innerhalb B.verhältnis, arbeitssuchend melden?  (Gelesen 5242 mal)

Weltwandelnde

Hallo liebe Weltenbummler,

ich habe mich in den letzten Tagen durch das Forum geklickt und leider keine Antwort auf meine Frage ableiten können. Vielleicht kann mir ja hier direkt jemand helfen. Hier einmal die Fakten:

Befristeter Vertrag läuft am 15.7. aus
Meine Abreise ist am 28.6. (habe Urlaub bis Vertragsende)
Gemeldet bin ich zwecks Visumsbeschaffung wieder bei meinen Eltern seit ca. 1 Monat. In einem anderen Bundesland.

Sollte ich mich arbeitssuchend melden? Oder kurz vor Abfahrt arbeitssuchend und direkt arbeitslos und mich einen tag später abmelden?

Ich freu mich über Antworten! :)

Liebe Grüße
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Vombatus

« Antwort #1 am: 29. April 2016, 20:47 »
Wie lange möchtest du unterwegs sein?

Wenn du unter einem Jahr weg bist, könntest du dich nach der Rückkehr arbeitslos und suchend melden.
Wenn du länger als ein Jahr unterwegs bist sieht es wieder anders aus. Dazu auch mehr in den Links unten.
Wie lange warst du sozialversicherungspflichtig beschäftigt?

Hast du neben dem Forum auch die Informationen zum Thema gelesen?
http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html
und z.B. hier wird eine ähnliche Frage beantwortet:
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_faq.html
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Weltwandelnde

« Antwort #2 am: 29. April 2016, 21:12 »
Danke für deine Antwort und die Links.
Ich habe mir als "Limit" den 1.7. gesetzt. Werde also weniger als 1 Jahr unterwegs sein. Ich bin seit 3 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
 
Ist also leichter als gedacht. Ich mache also einfach gar nix.

:)

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karoshi

« Antwort #3 am: 29. April 2016, 21:53 »
Genau. Und weil Dein Arbeitsverhältnis befristet ist und ganz normal ausläuft, bekommst Du auch keine Sperrzeit. Allerdings kannst Du Deine Reise nicht ungeplant verlängern, ohne Deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Nach einem Jahr (genauer: 2 Jahre minus 360 Tage) ist der Zug abgefahren.
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