Thema: Krankenversicherung nach Kündigung / vor Masterstudium  (Gelesen 2019 mal)

Salutworld

Hallo zusammen,

folgende Sachelage:

Ich hab auf ärtzlichen Rat meine Arbeitsstelle nach einem dreijährigen dualen Studium und 6 Monaten Weiterbeschäftigung in Vollzeit gekündigt. Ich bin 24 Jahre alt und ab 01.03.16 somit arbeitslos. Zum 01.09 oder 01.10 möchte ich mein Masterstudium beginnen. Dazwischen liegen 6 bzw. 7 Monate die ich sinnvoll nutzen möchte. Im Idealfall möglichst viel und lange Reisen.

Nach meiner Recherche heißt das:
Ich bin den kompletten März noch von der Krankenkasse einen Monat nachversichert. Ich besitze keine Sperrfrist auf Grund der ärztlichen Empfehlung und sollte ab dem 01.03 Arbeitslosengeld bekommen.

Meine Fragen:

1. Wie ist das mit der Krankenkasse ab dem 01.04 geregelt wenn ich verreisen möchte?
Ich habe bereits Blogs gelesen, an denen beschrieben wird, dass wenn man längere Zeit im Ausland ist, man nur eine Auslandskrankenversicherung benötigt und die Krankenversicherung in der Zeit "kündigen" bzw ruhen lassen kann.

2. Wie sieht es aus, wenn ich nur 2 Wochen verreisen möchte?
Kann ich den Monat dann auch aussetzen? Oder kann ich als "Arbeitsloser" auch "Urlaub" machen?

3. Muss ich in der Zeit noch irgendwas besonderes beim Reisen diesbezüglich beachten?

Und noch eine Frage die nicht direkt mit dem Reisen zu tun hat:

4. Weiß jemand wie das mit der Krankenversicherung während dem Studium dann geregelt ist?

Vielen Dank bereits im voraus!


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Vombatus

« Antwort #1 am: 21. Februar 2016, 09:20 »
1. Ja, in den meisten Fällen ist eine Auslandskrankenversicherung ausreichend (und nötig) um die KV zu kündigen. Es wird allerdings immer wieder beschrieben, dass sich die KV anstellt. Kommt wohl auf die KV und den Mitarbeiter an.

2. Bei einer 2-Wöchigen Reise kannst/brauchst du deine KV nicht zu kündigen. Ja, man kann als arbeitsloser auch Urlaub nehmen. Über die Voraussetzungen informierst du dich bitte – speziell zu deinem Fall – bei der Arbeitsagentur (ruf bei der Hotline der Arbeitsagentur an) und allgemeine Informationen gibt es im Internet. Beispiele:

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/Regionaldirektionen/Bayern/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI586360

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnrw/oberhausen/Agentur/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI585364

https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/urlaubsanspruch-fuer-arbeitslose.aspx

Du musst wenn du arbeitslos bist und Leistungen haben möchtest auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und auch etwas dafür tun (Bewerbungen, Vorstellungsgespräche …) um eine Arbeit zu finden. Du kannst nicht einfach arbeitslos/suchend gemeldet sein und gleichzeitig beliebig Urlaub machen. Vor allem musst du das AA davor fragen und Urlaub genehmigt bekommen. (Egal ob du Leistungen bekommst oder nicht)

3. ?

4. Während des Studiums hast du eine ganz normale KV (mit Studententarif) Ruf mal bei deiner Krankenversicherung an.
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