Thema: Nicht abgemeldet, Strafe?  (Gelesen 20068 mal)

dumbo

« am: 29. Januar 2016, 05:44 »
Hallo

Ich wollte Fragen was passiert wenn man länger als ein Jahr im Ausland ist und sich nicht abgemeldet hat?

Meine Freundin ist am 29.5.15 gestartet und wir möchten am 11.6 nach Hause. Leider ist die Gemeindsangestellte sehr genau und wir haben Angst sie könnte das Abreisdatum aufgeschrieben haben/wissen (kleine Gemeinde, jeder kennt jeden) und sie dann "bestrafen" für die 12 Tage :(
Die Arbeiterin meinte sogar schon zur Mutter "Sie solle sich so schnell wie möglich melden wenn sie zurück ist" (abstimmungsunterlagen usw.)

Was würdet ihr machen? Einfach 12 Tage "überziehen" und hoffen,  oder schon am 28. nach Hause (was sehr unvorteilhaft wäre).

Gruss
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White Fox

« Antwort #1 am: 29. Januar 2016, 06:51 »
Ich war damals sogar fast 3 Jahre lang noch in Deutschland gemeldet ohne jemals im Land gewesen zusein. Als meine Eltern dann Mitten in meinem Auslandsaufenthalt umgezogen sind haben sie mich ein der neuen Gemeinde einfach mitangemeldet. Wir hatten allerdings auch keine so "schwierigen" Gemeindeangestellten.
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Vombatus

« Antwort #2 am: 29. Januar 2016, 09:23 »
Bei 12 Tagen liegt es wohl im Ermessen des Sachbearbeiters, wenn es diesem überhaupt auffällt oder interessiert. Aber wie sind denn die Fristen der Meldeämter? bzw. speziell in deinem Fall. Weißt du das?

Wenn sich deine Freundin seit dem 5.2015 nicht abgemeldet hat ist sie doch nicht nur 12 Tage zu spät?
Oder habe ich da was falsch verstanden?

Grundsätzlich können Bußgelder erhoben werden.

Neues Meldegesetz seit 2015
Ab 1. November 2015 gilt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz. Das bedeutet unter anderem: Wenn jemand umzieht, muss er dies nicht mehr nur einfach bei der zuständigen Behörde melden – er benötigt dafür auch eine Bestätigung vom Vermieter. Vermieter werden ihrerseits verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen, wenn ein neuer Mieter einzieht.

Bußgelder bei Fristversäumung oder Scheinanmeldung
Im Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass ein Bußgeld droht, falls die neuen Regelungen nicht eingehalten werden. Wer sich nicht binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt meldet, riskiert eine Strafe von bis zu 1.000 Euro – diese trifft auch den Vermieter, falls er die Bescheinigung nicht rechtzeitig ausstellt. Bedeutend teurer wird es, wenn der Vermieter aus Gefälligkeit einer Person eine Bescheinigung ausstellt, obwohl diese gar nicht wirklich in seiner Wohnung wohnt. In diesem Fall wird ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig.
Quelle  http://news.immowelt.de/tipps-fuer-vermieter/artikel/2835-neues-meldegesetz-ab-november-vermieter-muessen-einzug-bestaetigen.html

PS: Ich hatte mich auch nicht abgemeldet. Hatte zum Glück niemanden interessiert.
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Degna

« Antwort #3 am: 10. Juni 2016, 16:02 »
Hmm,....wenn du nicht gerade kriminell bist,bzw. von der Polizei gesucht wirst,fällt das doch überhaupt nicht auf,....
Alter Spruch: wo kein Kläger,da kein Richter!
Ich hatte mich 2014 abgemeldet,.....habe mich aber vor 2Monaten wieder in Dtld angemeldet,da meine Krankenkasse immer noch meine Post an meine alte Wohnung schickte (die anderswärtig vermietet ist) und mich per E-Mail anschrieb,wo sie die neue Krankenversichertenkarte hinsenden sollen,......
Hmm,....das größere Problem war die Bank,die sich weigerten meine neue Adresse (meine Freundin) zu akzeptieren soweit sie nicht durch aktuelle Meldebestätigung bzw. Personalausweis nachgewiesen ist.
Hab mich bei meinen Eltern angemeldet,.......basta,.....ich kann in Urlaub fahren und mich aufhalten wo und wann ich will.
Also was macht eure Gemeindeangestellte da Stress,......

Lg Claudia
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serenity

« Antwort #4 am: 10. Juni 2016, 22:19 »
So ganz kann ich das nicht nachvollziehen - du musst dich doch nur abmelden, wenn du deinen Wohnsitz aufgibst bzw. aus einer Wohnung ausziehst.

Es gibt aber unzählige Leute, die sich zeitweise im Ausland aufhalten und ihre Wohnung NICHT aufgeben. Und dann ist m.E. auch keine Abmeldung erforderlich.

Die Unterkunft/Zimmer bei den Eltern ist ganz klar ein Wohnsitz und deshalb muss man sich da auch nicht abmelden, wenn man nicht will. Wer sich auf eine Weltreise begibt, begründet ja auch keinen Wohnsitz im Ausland, sondern kann theoretisch tagtäglich wieder zurück kehren ...
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Worldonabudget

« Antwort #5 am: 23. Juni 2016, 03:27 »
So ganz kann ich das nicht nachvollziehen - du musst dich doch nur abmelden, wenn du deinen Wohnsitz aufgibst bzw. aus einer Wohnung ausziehst.

Es gibt aber unzählige Leute, die sich zeitweise im Ausland aufhalten und ihre Wohnung NICHT aufgeben. Und dann ist m.E. auch keine Abmeldung erforderlich.

Die Unterkunft/Zimmer bei den Eltern ist ganz klar ein Wohnsitz und deshalb muss man sich da auch nicht abmelden, wenn man nicht will. Wer sich auf eine Weltreise begibt, begründet ja auch keinen Wohnsitz im Ausland, sondern kann theoretisch tagtäglich wieder zurück kehren ...

Genau das ist richtig! Ich wollte mich ganz fristgerecht einige Werktage vor unserem Abflug auf die Adresse meiner Mutter anmelden, da ich dort ein Zimmer bezogen habe. Da es sich im Gespräch ergab und ich außerdem nicht gerne lüge, habe ich der Dame im Bürgerbüro von meinen Plänen erzählt. Diese meinte daraufhin, dass ich eine Straftat! begehen würde und mich außerdem bei einem längeren Auslandsaufenthalt als 3 Monaten immer abmelden müsse.

Also bin ich ohne meine Anmeldung nach Hause und habe den Sachverhalt erst einmal recherchiert. Leider hatte die Dame von vorne bis hinten nur Schwachsinn erzählt.

Wichtig ist in meinen Augen der § 20 BMG, der folgendes besagt:

Zitat
§ 20 Begriff der Wohnung


1Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. 2Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. 3Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/10628/a180974.htm

Demzufolge ist ein Zimmer bei den Eltern definitiv als Wohnsitz anzusehen! Außerdem steht dir dieses Zimmer auch jederzeit zur Verfügung und du begründest im Regelfall auch nicht deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (solltest du übrigens mal versuchen so beim Finanzamt durchzusetzen :D )

Leider herrscht in deutschen Ämtern nicht immer Rechtssicherheit (ich arbeite selbst in einem und weiß wovon ich da spreche ;) ) und das wird manchmal auf die unwissenden Bürger abgewälzt. Ganz zu schweigen von der Verwechselung der Begriffe "Straftat" und "Ordnungswidrigkeit" in meinem Fall, die mir noch zusätzlich eine Heidenangst eingejagt hat. Ich konnte mich jedenfalls mit dem Recht auf meiner Seite einen Tag vor Abreise dann doch bei meiner Mutter anmelden!
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ReisePeter

« Antwort #6 am: 25. Juni 2016, 14:34 »
Ich habe mich schon nachträglich aus dem Ausland abgemeldet. Die Abmeldebestätigung gabs dann per email zugeschickt. Was habt ihr denn für einen Vorteil davon euch nicht abzumelden? Wenn du irgendwelche Pass/Personalausweis Probleme hast, wie wenn du zum Beispiel einen neuen beantragen musst ist es sogar teurer im Ausland, wenn du noch in Deutschland gemeldet bist, weil die Auslandsvertretungen dann nicht zuständig sind und eine zusätzliche Gebühr verlangen.
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Degna

« Antwort #7 am: 25. Juni 2016, 16:07 »
Hat meiner Meinung nach beides Vor- Und Nachteile.
Viele Länder,in denen du leben möchtest möchten deine permanent residence in irgend einem land der Erde nachgewiesen haben.
So geht es mir z.B in Trinidad,die mir die permanent residence verweigern,mich aber mit Touristen-Visa akzeptieren,solange ich eine dauerhafte Adresse in Europa nachweise.
Banken,denen auffällt ,dass du in Dtld keinen festen Wohnsitz hast (nachgewiesen mit Meldebescheid) können dir das Konto kündigen.
Für verschiedene Institutionen,wie z.B Krankenkasse ist es bindend einen Wohnsitz in Dtld zu haben.
Bisher hatte ich da immer eine Adresse einer meiner Freundinnen angegeben,was aber durch das neue Meldegesetz 11/2015 nicht mehr so einfach möglich ist.
Bank und Krankenkasse verlangen nun bei Adressänderung die Kopie des Personalausweises ,bzw. eine Meldebescheinigung.

Der Vorteil abgemeldet zu sein,liegt darin,dass "einem niemand was kann",.....womit ich meine dass man dir gefakte Rechnungen schickt,bzw. mir wurde erzählt,dass es Betrüger gibt,die Leute,die im Ausland leben ausfindig machen und gezielt,Rechnungen (die natürlich gefakt sind) schicken,Kosten hochtreiben,etc.
Solange man gemeldet ist,ist man rechtlich für Postzugänge etc verantwortlich.
In meinem fall versuchte man mich ausfindig zu machen,da für meine Eltern eine Pflegschaft benötigt wurde. Meine Eltern legten aber keinen Wert darauf mich von Südamerika zu holen.
Beim Ausfindigmachen meiner Person stellte sich heraus,dass ich seit über 1,5J abgemeldet bin,......so war ich rechtlich nicht haftbar und das Problem wurde ohne mich gelöst.

Hat alles Pro und Contras,wobei ich aber mehr zum Abmelden tendiere,..... ;D

Lg Claudia
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Reisender215

« Antwort #8 am: 01. September 2016, 15:37 »
Der einzig wahre Vorteil, in der Abmeldung ist folgender:

nehmen wir an du verliehrst deinen Reisepass. Wenn du eine deutsche Meldeadresse hast, bekommst du NUR einen verruebergehenden RP dann ist deine reise bei Ausreise im Land vorbei. Da die meisten Laender bei Einreise, keinen Vorlaeufigen RP akzeptieren!

Hast du aber keine Dt. Anschrift undbist Deutscher ohne festen Wohnsitz, wird dir weltweit, auf jeder Botschaft ein neuer RP ausgestelltund die Reise geht nach 6 Wochen weiter .

Wer hier und da leichte Probleme in D hatte, ist auch mit der Abmeldung evtl. nicht schlecht dran. Aber sobald das schwerer ist, macht z.b. ein Gericht eben einfach z.b. eine oeffentliche Austellung. Z.b. Vollstreckungsbescheide usw.
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Balisto

« Antwort #9 am: 30. Mai 2017, 18:55 »
Hallo zusammen.  Ich bin mir nicht sicher ob meine Frage hierher gehört aber ich habe hier einige hilfreiche Dinge gelesen und würde gern eure Meinung wissen. Ich und mein Mann(marokkaner  ) sind kurz nach der Geburt unserer Tochter nach Spanien gereist weil mein Mann dort arbeiten wollte. Wir waren bei meinen Eltern gemeldet weil wir unsere Wohnung deswegen gekündigt haben. Hier haben wir uns dann in einer Wohnung angemeldet weil mein Mann seinen Aufenthalt regeln musste. Irgendwann hab ich ihn dann über Postweg abgemeldet damit er seine spanische Dokumentation bekommt. Ich selber habe aber mich  und meine Tochter nicht abgemeldet weil ich ganz einfach nicht wusste dass es nötig ist und nicht sicher war und auch heute noch nicht weiß ob es für immer ist.wir dind außerdem viel hin und her gereist. Unsere Tochter war dann hier im Kindergarten und ist jetzt in der Schule.  Als ich vor einigen jahren in München  meinen pass erneuern wollte hat man mir gesagt dass ich von amstwegen abgemeldet wurde weil etwas nicht zugestellt werden konnte. Es war aber nur das problem dass der postbote das namensschild nicht gesehen hatte also wurde ich wieder angemeldet.jetzt wollte ich an Weihnachten den pass von meiner Tochter erneuern und dabei kam raus dass sie damals mit abgemeldet wurde .und da sie inzwischen hier zu Schule geht kann sie nicht wieder angemeldet werden. Deswegen soll ich den pass  hier in Malaga im Konsulat beantragen. Ich hab mich im Internet erkundigt was für Unterlagen benötigt werden und gesehen dass ich eine abmeldebestägigung brauche. Die ich natürlich nicht habe. Jetzt habe ich eine heidenangst davor einen riesigen Fehler gemacht zu haben und das vielleicht strafbar ist. Ich habe wie gesagt nie  darüber nachgedacht  und weiß nicht weiter. Hat irgendjemand mit so was Erfahrungen gemacht  ? Vielen Dank im voraus für's Zeit nehmen
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