Thema: Feinjustierung Orga-Kram  (Gelesen 4272 mal)

Hawk

« am: 15. Juni 2015, 18:34 »
Hi Forum,

würde mich total über euer Feedback freuen. Dank Karoshi und der genialen Seite hier, hab ich glaub ich die wichtigsten Dinge schon erfasst und wäre nur nochmal für eine Bestätigung oder ein paar Feinjustierungen dankbar, damit da auf den letzten Metern nichts schief geht.  ;)

Rahmenbedingungen

Ende Arbeitsvertrag: 30.06.
Ende Mietvertrag: 15.06.
Reisebeginn: 14.07.
Wohnsitz während der Reise: Ummeldung zu Eltern geplant
Auslands-KV: Offen (Vertragsabschluss)
Heimat-KV: Offen (Pausierung)

Wenn ich alles in der Rubrik "Bürokratie" korrekt verstanden habe, müsste ich doch jetzt wie folgt vorgehen ...

1) Ab sofort: Ummeldung zu den Eltern

Da ich der alten Wohnung nicht mehr erreichbar bin und Zuhause durch meine Eltern schon, ist das ja der korrektere Wohnsitz in D und ich kann von dort die Auslands-KV abschließen. Beim Amt erwähne ich nicht, dass ich mich bald auf Reise begeben werde, richtig? Ich würde eigentlich auch gern während der Reise hier gemeldet bleiben. Welche Nachteile hätte dies?

2) 01.07: Arbeitslos melden (Arbeitssuchend hab ich mich nicht gemeldet)

Ich möchte mich vor Abreise melden und meine Ansprüche feststellen lassen.

Voraussetzungen:

Beschäftungslos? Bin ich, weil noch 2 Wochen zwischen Vertragsende und Abreise hab
Persönlich bei der Agentur melden? Werd ich tun
Anwartschaft? Ich war in den letzten 24 Monaten > 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Ich muss doch also am 01.07. einfach hingehen mich arbeitslos melden, die Formulare ausfüllen und noch kein Sterbenswörtchen von der Reise erwähnen, korrekt?

Implikationen:

- Sperrfrist (die während der Reise abläuft)
- Trotz Sperrfrist zahlt die Arbeitsagentur bis zur Abreise meine Sozialversicherungsbeiträge?!
- Arbeitslosengeld-Ansprüche sind für 4 Jahre definitiv festgestellt, wenn der Antrag durch geht

Wie lange dauert es bis der Antrag durch geht ca.?

3) Ab dem 02.07: Abschluss Auslands-KV

Hier sollte es keine Probleme geben, da ich gemeldet bin und die Reise aus D starte, richtig?

4) Nach Abschluss Auslands-KV: Stilllegung Heimat-KV

Hier gilt die abgeschlossene Auslands-KV als Nachweis

5) Letzter Tag vor Abreise: Abmeldung Arbeitsagentur

6) Attacke!  8) ;D


Passt das so vom Ablauf? Was hab ich vergessen, woran muss ich im Bereich Bürokratie noch denken? Nehmt ihr eigentlich zusätzlich zum Reisepass euren Personalausweis mit auf Reise? Hilft der im Fall der Fälle irgendwie?

Danke euch! :)
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Radlerin

« Antwort #1 am: 15. Juni 2015, 23:05 »
Hallo Hawk,

die Auslands-KV kannst du jederzeit abschließen zu dem gewünschten Datum.

Reisepass, Impfpass scanne ich ein und mache auch noch eine Papierkopie, soviel Platz ist immer noch im Gepäck. Personalausweis bleibt zuhause. Evtl. Führerschein mitnehmen?
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Hawk

« Antwort #2 am: 15. Juni 2015, 23:30 »
Hi Radlerin,

also den Führerschein + Int. Führerschein und meinen Impfpass hab ich schon eingepackt, das hätte ich nochmal dazu schreiben können.  :P Vielen Dank trotzdem für deine Antwort!!

Lieben Gruß,
Hawk
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wstrubbi

« Antwort #3 am: 16. Juni 2015, 01:18 »
Hallo Hawk,

ist bei uns so ähnlich und Du hast unsere Weltreise To-do-Liste recht gut beschrieben  :D

Ich habe zum 31.07. gekündigt (das garantiert mir die 24 Tage gesetzl. Mindesturlaub unabhängig vom tatsächlichen Resturlaub) und los geht es bei uns am 27.07.

Was mir so noch eingefallen ist:
  • Wie sieht´s mit dem Kündigen von Versicherungen (bzw. Reduzierung zur Anwartschaft) und anderen vertraglichen Verbindlichkeiten (Tel, Handy, Fitness, Abos, etc.) aus?
  • Hast Du schon alle relevanten Impfungen?
  • Anwartschaft bei der gesetzlichen KV könnte ein Thema sein: Prinzipiell müssen die Dich wieder nehmen, wenn Du zurück kommst und Dich wieder arbeitssuchend meldest. Nur für den Fall, dass Du krank zurück kommst hast Du, genausso wie wir eine Versicherungslücke.

Wir haben die To-do Liste auf unserem Blog zum Nachlesen unter http://www.owstravel.de/reiseplanung/reisevorbereitungen/weltreise-to-do-liste/

Wie sieht Deine Reiseroute aus? Welche Länder willst Du besuchen?

Otti & Wolfgang
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Frank!

« Antwort #4 am: 16. Juni 2015, 09:52 »

Hey Hawk, liegt bei uns auch alles noch nicht weit zurück, deshalb hier mal meine Meinung zu deinen Fragen:


1) Ab sofort: Ummeldung zu den Eltern

Ich würde eigentlich auch gern während der Reise hier gemeldet bleiben. Welche Nachteile hätte dies?
Eigentlich keine, hätte eher Nachteile wenn du dich abmeldest, dann wird's nämlich richtig kompliziert...;-)

2) 01.07: Arbeitslos melden (Arbeitssuchend hab ich mich nicht gemeldet)

Ich möchte mich vor Abreise melden und meine Ansprüche feststellen lassen.

Ich muss doch also am 01.07. einfach hingehen mich arbeitslos melden, die Formulare ausfüllen und noch kein Sterbenswörtchen von der Reise erwähnen, korrekt?

Implikationen:

- Sperrfrist (die während der Reise abläuft)
- Trotz Sperrfrist zahlt die Arbeitsagentur bis zur Abreise meine Sozialversicherungsbeiträge?!
- Arbeitslosengeld-Ansprüche sind für 4 Jahre definitiv festgestellt, wenn der Antrag durch geht

Wie lange dauert es bis der Antrag durch geht ca.?

Macht sicherlich Sinn, den Anspruch vor der Reise feststellen zu lassen, so bleibt es dir offen auch länger als 12 Monate zu reisen und du hast Anspruch auf ALG ab dem ersten Tag den du wieder in Deutschland bist. Wenn Du bereits jetzt weißt dass du ab 01.07. arbeitslos bist und dich noch nicht arbeitsuchend gemeldet hast, wirst du eine zusätzliche Sperrfrist von einer Woche bekommen, da du verpflichtet bist dich drei Monate vorher arbeitsuchend zu melden. Die Sperrfrist wird von der Gesamtbezugsdauer abgezogen. Was das Erwähnen der Reise angeht, so würde ich hier definitiv mit offenen Karten spielen. War bei uns alles problemlos und uns wurden hier keine Steine in den Weg gelegt, eher im Gegenteil. Wie lange der Antrag dauert kommt auf's zuständige Amt an, bei uns war der Bewilligungsbescheid nach ca. zwei Wochen da. Sozialversicherung wird bis zur Abmeldung durch die Arbeitsagentur bezahlt, trotz Sperrfrist

3) Ab dem 02.07: Abschluss Auslands-KV

Hier sollte es keine Probleme geben, da ich gemeldet bin und die Reise aus D starte, richtig?
Das ist absolut unkompliziert

4) Nach Abschluss Auslands-KV: Stilllegung Heimat-KV

Hier gilt die abgeschlossene Auslands-KV als Nachweis
So ist es, evtl. musst du noch ein Flugticket vorlegen und dann sollte es auch hier keine Probleme geben

Viel Spass noch bei der Vorbereitung und einen guten Reisestart......
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Hawk

« Antwort #5 am: 16. Juni 2015, 12:17 »
Guten Morgen,

herzlichen Dank für eure Antworten! Das schaut ja alles sehr gut aus dann  :)

@ Frank: Okay, dann werd ich vielleicht einfach beim Arbeitsamt sagen was Sache ist. Ehrlich währt ja immernoch am längsten.

@ Wolfgang:

Impfungen habe ich eigentlich alle notwendigen abgedeckt (HepA+B, Tollwut, Gelbfieber, usw). Das einzige, wo ich mir nicht sicher bin und wo ich auch immer unterschiedliche Aussagen zu bekomme, ist die Cholera Impfung. Im Tropeninstitut wurde mir gesagt, dass es Studien gibt die eine eindämmende Wirkung dieser Impfung auf diverse Reisedurchfallerkrankungen hätte. Andersherum gäbe es aber auch Studien, die diese Wirkung nicht bestätigen können. Ich hab diese Impfung daher bisher offen gelassen. Wenn eure To-Do Liste komplett ist, habt ihr sie offensichtlich auch ausgelassen. :P

Abos/Verträge ist noch ein wenig was offen, danke für die Erinnerung.  ;)


Meine (definitive) Routenplanung beschränkt sich bisher auf ein One-Way Ticket nach Kuala Lumpur. Ich hab mich gegen ein RTW-Ticket entschieden, weil ich mich treiben lassen möchte und einfach noch nicht absehen kann, wo es mir gut gefällt und wo ich wie lange bleiben möchte etc. Meine theoretische Routenplanung (was ich gern sehen würde) ist aber natürlich umfangreicher und beinhaltet Südostasien, Australien, Neuseeland und Südamerika. Einige Länder sind fix (z.B. Thailand) andere wiederum offen (Geh ich nach Chile oder Argentinien, oder beides?). Ich hab kein Rückkehrdatum, also alles offen und im Fluss  :D

Habe mir gerade euren Blog (die To-Do Liste ist echt cool!) angeschaut, das sieht nach einer sehr schönen Route aus. Ich wünsch euch beiden ganz viel Spaß und eine großartige Zeit!  :)

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wstrubbi

« Antwort #6 am: 17. Juni 2015, 16:29 »
Hallo Hawk,

Impfungen ... Das einzige, wo ich mir nicht sicher bin und wo ich auch immer unterschiedliche Aussagen zu bekomme, ist die Cholera Impfung ... Wenn eure To-Do Liste komplett ist, habt ihr sie offensichtlich auch ausgelassen. :P

Die Cholera-Impfung ist eine zweimalige Schluckimpfung und wir werden diese machen (danke für den Hinweis auf das Fehlen in der To-Do-Liste).

Es ist prizipiell bei Impfungen ein Thema der ganz persönlichen Einstellung. Wer da eh schon etwas reserviert ist, sieht das etwas anders als z.B. wir. Jeder muß für sich entscheiden, welche Impfungen er machen möchte.

Die Ärzte, welche wir kennen, sagen einem sowieso immer, dass die oder die Impfung total harmlos ist und in Ihrer Praxis noch keinerlei Nebenwirkungen bekannt sind (so ist es jedenfalls uns gegangen). Tatsächlich hat mich speziell die Gelbfieberimpfung richtig flachgelegt, mit Gliederschmerzen und Schwindel. War kein Spass! Nachdem ich eine Voltareen Tablette genommen hatte (war da gerade bei einem Kunden und sollte 2 Tage Schulung geben) war es in 15 Minuten wieder gut. Am nächsten Tag war alles vorbei.

Habe mir gerade euren Blog (die To-Do Liste ist echt cool!) angeschaut, das sieht nach einer sehr schönen Route aus. Ich wünsch euch beiden ganz viel Spaß und eine großartige Zeit!  :)

Vielen Dank für die Blumen :) Bei der To-Do Liste haben uns die super Infos auf Weltreise-Info schon sehr geholfen, vor allem als Newbees.

Die Route ist erst mal Theorie. Was die Praxis bringt wird sich zeigen. Wenn Du willst kannst Du Dich am Blog anmelden oder uns über Facebook folgen, dann bekommst Du alles mit ;)

Liebe Grüße

Otti & Wolfgang
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Hawk

« Antwort #7 am: 03. Juli 2015, 13:16 »
Hallo ihr lieben!

Ich war gestern beim Arbeitsamt und hab mich arbeitslos gemeldet. Soweit lief auch alles glatt: Ich habe ganz offen von der Reise berichtet und konnte somit auch das Arbeitsvermittlungsgespräch und ein paar nervige Fragebögen umgehen. Mein Antrag wird jetzt bearbeitet und es sollte eigentlich keine Probleme geben. Auch die Abmeldung konnte ich direkt mitmachen, obwohl ich noch ein paar Tage hier bin.

Nun das aber: Zum Thema Sperrfrist. Die bekomme ich auf jeden Fall wegen Eigenkündigung. Ich dachte das gilt aber nur für die Geldzahlungen, wie es hier steht:

Folgen einer Sperrzeit:

Die Sperrzeit betrifft nur die Geldzahlungen der Arbeitsagentur. Auch während einer laufenden Sperrzeit bekommst Du –wenn Du arbeitslos gemeldet bist– Leistungen, und zwar:

Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung),
Arbeitsvermittlung,
Eingliederungs- und Fortbildungsmaßnahmen.
§148 Minderung der Anspruchsdauer
Leider wird die Sperrzeit von der Gesamt-Bezugsdauer abgezogen, d.h. die maximale Zeit, für die Du Arbeitslosengeld bekommst, verkürzt sich um die Dauer der Sperrzeit
.

Im Amt sagte mir die Frau, dass die Beiträge zur Sozialversicherung im Falle einer Sperrfrist erst ab der fünften Woche übernommen werden würden. Ist das so korrekt, kennt sich da jemand mit aus? Das würde für mich bedeutet ich müsste für zwei Wochen noch selbst Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Ich hab mich nun gerade bei meiner Krankenkasse abgemeldet und die Frau am Telefon ging auch davon aus, dass sich das Arbeitsamt melden wird und die Beiträge übernimmt. Was stimmt nun?

Wäre super, wenn mir einer helfen könnte! :)
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karoshi

« Antwort #8 am: 03. Juli 2015, 14:03 »
Die Sozialversicherungsbeiträge werden unabhängig von der Sperrfrist immer erst ab der fünften Woche übernommen, weil dann erst die Versicherungspflicht eintritt. Wobei der Begriff "Sozialversicherung" hier enger gefasst ist als bei Arbeitnehmern: Es werden nur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernommen, während aus offensichtlichen Gründen die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung entfallen.

In der Krankenversicherung bist Du (falls Du pflichtversichert warst) zunächst mal einen Monat beitragsfrei nachversichert. Nur wenn Du im Anschluss in ein freiwilliges oder privates Versicherungsverhältnis gehst, muss dieser Zeitraum rückwirkend auch "freiwillig" versichert werden. Details wie immer hier.
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koelnerzeilen

« Antwort #9 am: 04. Juli 2015, 13:17 »
Noch ein Tipp: für die Heimatkrankenversicherung den Wiederaufnahmeantrag vor Abreise zuschicken lassen und dann bereits ausfüllen (soweitmöglich) und unterschreiben, das Ganze in der Homebase liegen lassen und dann nach Rückkehr direkt losschicken (lassen). Vorteil: Es gibt nach der Rückkehr keinen Stress, das ist so ziemlich das einzige was sofort erledigt werden muss,alles andere kann man dann etwasgelassener angehen

Hawk

« Antwort #10 am: 06. Juli 2015, 22:43 »
Besten Dank euch beiden für die Infos!

Gruß,
Hawk
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wstrubbi

« Antwort #11 am: 07. Juli 2015, 11:37 »
2) 01.07: Arbeitslos melden (Arbeitssuchend hab ich mich nicht gemeldet)

Ich möchte mich vor Abreise melden und meine Ansprüche feststellen lassen.

Voraussetzungen:

Beschäftungslos? Bin ich, weil noch 2 Wochen zwischen Vertragsende und Abreise hab
Persönlich bei der Agentur melden? Werd ich tun
Anwartschaft? Ich war in den letzten 24 Monaten > 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Noch ein Nachtrag zu Arbeitslosmeldung:

Da wir noch vor der Arbeitslosmeldung ausreisen bin ich noch nicht arbeitssuchend, da nicht verfügbar! In meinem Fall läuft die Berechnung anders:

  • Es wird bei meiner Rückkehr geprüft, ob ich in den letzten 2 Jahren insgesamt 365 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (Rahmenfrist!). Dazu habe ich bis einschließlich 01.08.2016 Zeit.
  • Nur für den Fall, dass ich krank (nicht vermittelbar!) zurück komme, hätte ich eine Lücke.

Fazit: Entweder erst am 02.08. ausreisen oder das Risiko in Kauf nehmen!

Aktuell diskutieren wir noch.
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Blume

« Antwort #12 am: 01. März 2016, 09:36 »
Ich hänge mich mal hier an.
Die Kündigungsfrist für meinen Arbeitsvertrag beträgt drei Monate zum Quartalsende. Ich möchte meinen letzten Tag auf der Arbeit am 30.6. haben, muss also bis zum 31.3. meine Kündigung abgeben. Was ist denn da die richtige Formulierung:
ich kündige mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.3. oder
ich kündige mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30.6.?
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arivei

« Antwort #13 am: 01. März 2016, 18:24 »
Du kündigst AM 31.03. ZUM 30.06. :)

also, ich möchte sagen, die 2. Formulierung ists.

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