Thema: Begründung Eigenkündigung  (Gelesen 3679 mal)

Hansguckindieluft

« am: 28. November 2014, 11:04 »
Hallo zusammen!

Ich war gerade beim Arbeitsamt, um mich ab 1.1.15 arbeitslos zu melden, da ich zum 31.12.14 selbst gekündigt habe. Meine Reise soll irgendwann um den 15.1.15 starten. Ich habe in dem ersten Gespräch, wo meine Daten aufgenommen noch nichts zur Reise angesprochen. Jetzt habe ich am 5.1.15 einen Termin beim Berufsberater und um meine Unterlagen abzugeben.

Das Vorgehen ist mir, wie hier oft diskutiert, auch klar. Soweit so gut.

Aber was schreibe ich in die Begründung zur Eigenkündigung rein? Was habt ihr da reingeschrieben? Bekommt der letzte Arbeitgeber etwas davon mit, was da drin steht?

Soll ich direkt "mehrmonatige Reise" dort reinschreiben? Oder einfach "aus privaten Gründen"? Oder "Jobsuche im Ausland"?

Was meint ihr? Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!

Euer Hansguckindieluft
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Blume

« Antwort #1 am: 28. November 2014, 11:16 »
Am besten schreibst du da die Wahrheit rein. Du kündigst ja, so wie aus deinen anderen Beiträgen ersichtlich, aus freien Stücken, um eine Reise zu machen und dich danach neu beruflich zu orientieren. Das solltest du auch reinschreiben.
Es würde einen Unterschied machen, wenn du z.B. wegen psychischen Problemen in Folge von Mobbing auf der Arbeit kündigst. Dann wäre es theoretisch möglich, dass das Arbeitsamt auf die dreimonatige Arbeitslosengeld-Sperre bei entsprechendem ärztlichen Nachweis verzichtet.
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Hansguckindieluft

« Antwort #2 am: 28. November 2014, 11:42 »
Aber mein letzter Arbeitgeber erfährt von der Begründung nichts, oder? Der hätte nämlich wenig Verständnis dafür und ich habe andere "persönliche" Gründe angegeben, um die Option zu haben wieder einzusteigen. Im Nachhinein, sollte ich wieder dort anfangen, würde ich natürlich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich auch unterwegs war. Aber jetzt gerade sollten sie es besser nicht erfahren. Deshalb frage ich...
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NRW

« Antwort #3 am: 28. November 2014, 12:09 »
Nein, dein Arbeitgeber erhält von der Arbeitsagentur keinerlei Auskünfte über die Gründe die du angibst.

Ich habe auch selbst gekündigt und direkt mit offenen Karten gespielt. In dem Fragebogen zur Eigenkündigung habe ich geschrieben "aus privaten Gründen; Weltreise ab xx.xx.xxxx"

Das wars...
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karoshi

« Antwort #4 am: 29. November 2014, 08:52 »
Wie schon oben geschrieben: Die Frage im Formular dient ausschließlich zur Klärung, ob Du wichtige (=im Sinne des Sozialgesetzbuchs) Gründe für Deine Kündigung hattest (z.B. Burnout), weil dann u.U. die Sperrfrist wegfällt.
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Hansguckindieluft

« Antwort #5 am: 16. Dezember 2014, 10:15 »
Wollte nur mal den anderen Forenmitgliedern, die den Gang zum Arbeitsamt noch vor sich haben, sagen:

seid offen und ehrlich mit der Reise und dann ist das alles kein Problem. Ich habe es direkt kommuniziert und es auch in meine Begründung zur Eigenkündigung reingeschrieben, und es gab keinerlei Probleme. Alle waren total nett und freundlich zu mir.

An alle Zweifelden; es wurde mich nochmal bestätigt, dass die Sperrzeit während der Abwesenheit im Ausland ganz normal weiter- bzw. abläuft!!!

Habe auch noch gefragt, ob ich jetzt mit meiner Reise ein Exot sei, aber der Zahn wurde mir ganz schnell gezogen. Im Gegenteil, die Sachbearbeiterin kannte sich aus und meinte, dass das immer mehr Leute machen würden.

Also, seid offen und ehrlich und dann "werden Sie auch geholfen!" ;-)

Euer Hans guck in die Luft
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comet1979

« Antwort #6 am: 03. Januar 2015, 21:03 »
Hallo zusammen,

Das kann ich nur bestätigen! Auch ich bin zum Arbeitsamt, um mich im Vorfeld zu informieren, was auf mich zukommen würde im Falle einer Eigenkündigung.
Den Grund dafür habe ich frei raus genannt und die Beraterin hat mir gesagt, zu welchen Zeitpunkten ich mich melden muss, damit das alles reibungslos läuft.
Das einzige was sie und ihrer Kollegin mit Sorge betrachtet haben war, dass ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe und deshalb von einer Kündigung generell abgeraten haben.
Die eine meinte, ich solle doch lieber die Urlaube entsprechend verteilen, aber das ist eben nicht das Selbe ;)

Ihr müsst euch also keine Sorgen machen, solange ihr die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt.


Grüße
Corinna
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