Thema: Elternunterhalt vs. Weltreise  (Gelesen 2650 mal)

Leelawadee

« am: 21. Juni 2014, 20:43 »
Hallo zusammen,

mich beschäftigt schon seit Wochen eine Frage und ich hoffe, dass jemand von euch dazu etwas weiß und mir da evtl weiterhelfen kann. Es geht darum, dass mein Reisepartner, mit dem ich nächstes Frühjahr auf Weltreise gehen will, demnächst Elternunterhalt wird zahlen müssen, da ein Elternteil seit über einem Jahr schwer erkrankt ist und intensiv gepflegt werden muss. Wie lange das Ganze dauert, ist unklar, es kann sich noch jahrelang hinziehen. Wieviel monatlich an Elternunterhalt anfällt, ist auch noch unklar, da die Bearbeitungsvorgänge Ewigkeiten dauern.
 
Weiß jemand, inwiefern der Kostenträger die Möglichkeit hat, sich einer Auszeit, sprich Weltreise, in den Weg zu stellen? Letztendlich hat man ja in der Zeit kein Einkommen und kann keinen Elternunterhalt zahlen. Falls ja, wie könnten die sowas überhaupt verhindern?

Ich würde es schön finden, wenn er mitkommen könnte, zur Not würde ich aber auch alleine fahren. Es ist zwar blöd wegzufahren, wenn zu Hause jemand so krank ist, aber man weiß wie gesagt nicht, wie lange das so gehen wird, und letztendlich ist man im schlimmsten Fall von unseren geplanten Reisezielen innerhalb von 1-3 Tagen zu Hause.
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Ratapeng

« Antwort #1 am: 25. Juni 2014, 07:15 »
Guten Morgen,

das ist kein Problem! Niemand kann zum arbeiten gezwungen werden. Herangezogen wird immer nur das Einkommen, das man eben hat.

Bei diesem Thema wird man von den Ämtern ziemlich mies behandelt und oft (und sei es nur unabsichtlich, weil sie es auch nicht besser wissen) beschissen. Es gibt in der jetzigen Situation kaum besser investierte 150 Euro (wenn überhaupt so viel, würde sogar sagen, dass eine halbe Stunde reicht), als die für ein Beratungsgespräch bei einem spezialisierten Anwalt. Dort erfährt deine Reisebegleitung dann genau, was wie herangezogen werden kann und wie man es möglicherweise verhindern kann. Da geht es zum Beispiel auch darum zu vermeiden, dass die Altersvorsorge herangezogen wird. Tagtäglich habe ich hier mit den großen Problemen zu tun, die nur entstehen, weil die Leute mal wieder zu geizig waren, sich einen Rat zu holen BEVOR sie anfangen den Ämtern alle möglichen Unterlagen zu schicken.
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Leelawadee

« Antwort #2 am: 29. Juni 2014, 21:38 »
Vielen Dank für die Info! Das klingt ja schon mal etwas beruhigend. Auf was muss denn der Anwalt spezialisiert sein? Sozialrecht? Und auf Grundlage von welchem Gesetzbuch besteht denn Elternunterhalt? Dann könnten wir da auch schon mal reinschauen.
Ist ja nicht so, dass man nix zahlen will, aber es ist schon beschissen, wenn man den langgehegten Weltreisetraum auf unbestimmte Zeit auf Eis legen soll.
Könnte nochmal eine Ermutigung für alle sein, die noch mit der Entscheidung hadern: Die Reise nicht so lange aufschieben, man weiß nie, wie lange es ohne weiteres möglich ist!
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serenity

« Antwort #3 am: 29. Juni 2014, 22:42 »
Die Rechtsgrundlage für den Elternunterhalt ist $ 1601 BGB "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren".

Ich kann dir auch nur dringend empfehlen, schleunigst einen Anwalt aufzusuchen - Fachgebiet Sozialrecht oder Familienrecht. Vielleicht hilft dir auch diese Website ein bisschen weiter http://www.elternunterhalt.org/ - auch da wird ganz eindringlich darauf hingewiesen, unbedingt einen Anwalt einzuschalten, bevor man dem Sozialamt zu viele Infos und Unterlagen aushändigt!

Und hier noch ein Link http://www.focus.de/finanzen/recht/nach-bgh-urteil-wie-kann-ich-mich-gegen-die-ansprueche-auf-zahlung-wehren_id_3612837.html, der dir vielleicht weiter hilft.
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Ratapeng

« Antwort #4 am: 30. Juni 2014, 10:22 »
Wegen der Einzelheiten wäre auch noch das SGB XII zu nennen.

Das Gesetz gibt dem Laien leider bei diesen Themen nicht viel Aufschluss, die Beratung beim Anwalt muss ich noch mal mit Nachdruck empfehlen. Hier geht es um RICHTIG viel Geld, da sollte man sich als aller erstes ordentlich informieren, sonst läuft man noch in eine Falle. (Wie gesagt, muss nicht mal böse Absicht der Behörde sein.)
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Leelawadee

« Antwort #5 am: 30. Juni 2014, 19:24 »
Vielen Dank schon mal! Das meiste bezüglich abzugsfähigen Sachen wussten wir schon, aber zum Anwalt werden wir dann auch gehen, wenn die Unterlagen angefordert werden.

Habt ihr schon mal Mandanten gehabt, die eine längere Reise machen wollten? Blöd ist halt, dass man jetzt Kredite etc aufnimmt und sich um die Altersvorsorge kümmert, und das wahrscheinlich nicht alles vor der Reise kündigen oder komplett tilgen kann. Kann denn das Sozialamt bei der Rückkehr noch Nachforderungen stellen, weil man trotz Unterhaltspflicht seinen Job gekündigt hat u weggefahren ist?
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Ratapeng

« Antwort #6 am: 30. Juni 2014, 19:51 »
Vielen Dank schon mal! Das meiste bezüglich abzugsfähigen Sachen wussten wir schon, aber zum Anwalt werden wir dann auch gehen, wenn die Unterlagen angefordert werden.

Habt ihr schon mal Mandanten gehabt, die eine längere Reise machen wollten? Blöd ist halt, dass man jetzt Kredite etc aufnimmt und sich um die Altersvorsorge kümmert, und das wahrscheinlich nicht alles vor der Reise kündigen oder komplett tilgen kann. Kann denn das Sozialamt bei der Rückkehr noch Nachforderungen stellen, weil man trotz Unterhaltspflicht seinen Job gekündigt hat u weggefahren ist?

Geh doch am besten jetzt sofort zur Beratung, und nicht erst, wenn die Unterlagen angefordert werden. Du hast doch auch schon ganz konkrete Fragen!
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